Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug
Nr. 03 vom 13.01.2022 - “Michis Analysen”
Wie befürchtet, hat der sogenannte Landeshauptmann in Punkt 1 der Maßnahme nun festgelegt, dass für die Schüler in der Zeit vom 10.01.2022 bis zum 10.02.2022, neben der FFP2-Pflicht, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, der „normale“ Greenpass verlangt wird.
Das gilt für die Fahrten von und zur Schule für alle Verkehrsmittel, also nicht nur für Schülerbusse!
Ab dem 11.02.2022 muss dann wieder der Supergreenpass vorgezeigt werden.
Punkt 2 der Maßnahme ändert eine Bestimmung im Bereich FFP2-Pflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Es wird der Passus gestrichen, dass die Kinder unter 12 Jahren „nur“ eine chirurgische Maske tragen müssen. Die Kinder ab 6 Jahren (darunter gilt ja eine generelle Befreiung) müssen jetzt also auch eine FFP2-Maske in den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen