Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug
Nr. 10 vom 28.03.2022 - “Michis Analysen”
So, nachdem das staatliche Gesetzesdekret verabschiedet worden ist, folgt nun die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 8 vom 28.03.2022, mit dem in erster Linie die staatlichen Vorgaben übernommen werden, so wie es sich gehört.
Alle folgenden Bestimmungen gelten für den Zeitraum 01.04.2022 bis 30.04.2022.
SCHUTZ DER ATEMWEGE
In geschlossenen Räumen gilt die Pflicht des Maskentragens (Ausnahmen: Kinder unter 6, beim Sport und Befreite sowie Menschen, die mit Befreiten kommunizieren müssen, wenn es mit Maske nicht geht), wenn man sich nicht dauerhaft von nicht zusammenlebenden Personen isolieren kann.
In den privaten Wohnungen gilt die Maskenpflicht nicht. Der deutsche Text wurde wieder einmal falsch übersetzt, da dort nur von der „eigenen Wohnung“ die Rede ist. Der italienische Text, der in solchen Fällen maßgeblich ist, spricht von „abitazioni private“, also allen Privatwohnungen.
Beim Tanzen in öffentlichen Lokalen darf man ohne Maske herumhüpfen!
Frage: Wenn man sich auf der Tanzfläche befindet und sich zwischen zwei Liedern nicht bewegt, muss man dann schnell die Maske aufsetzen?
2. ffp2-Maskenpflicht
In folgenden Fällen muss man eine FFP2-Maske tragen:
Öffentliche Verkehrsmittel, Seilbahnen, geschlossene Sessellifte usw., öffentliche Aufführungen (auch im Freien), Kinos, Theater usw., Sportveranstaltungen.
3. Transportunternehmen
Die Betreiber und Transportunternehmer müssen kontrollieren.
4. Definition Green Pass
Enthält nur die Definition des „normalen“ Greenpass.
5. Definition Super Green Pass
Enthält nur die Definition des Supergreenpass.
6. Kontrollpflicht Green Pass
Sieht vor, dass sich die Betreiber von Aktivitäten den Greenpass zeigen lassen müssen, wenn dieser vorgeschrieben ist.
7. Green Pass am Arbeitsplatz
Sieht vor, dass die Bestimmungen zum „normalen“ Greenpass für die Arbeit verlängert werden, also bis Ende April.
8. Green Pass Ober 50
Sieht vor, dass Arbeitskräfte über 50 für den Zugang zur Arbeit den „normalen“ Greenpass haben müssen. Grundsätzlich bleiben Impfpflicht und die Strafen bestehen. Die 100 Euro müsste also auch jemand zahlen, der ohne Impfung arbeiten darf.
9. Normaleer Green Pass
Der „normale“ Greenpass ist in folgenden Fällen vorgeschrieben:
Mensa, durchgehender Cateringdienst, gastronomische Dienstleistungen im Innenbereich (nicht vorgesehen in Beherbergungsbetrieben, in denen das Restaurant nur für die übernachtenden Gäste zugänglich ist), öffentliche und private Kurse, Gespräche in Präsenz mit Inhaftierten, Publikum bei Sportveranstaltungen im Freien.
10. super green pass in den öffentlichenVerkehrsmitteln
Der Supergreenpass ist in interregionalen Verkehrsmitteln vorgeschrieben. In Bussen gilt das nur, wenn sie mehr als zwei Regionen verbinden. Im Bus von Bozen nach Trient braucht es also auch keinen Greenpass. Busse mit Mietwagendienst samt Fahrer sind aber dem Greenpass unterworfen, auch wenn sie lokal verkehren. Ansonsten braucht es im lokalen Verkehr keinen Greenpass mehr.
11. Super Green Pass Pflicht
Der Supergreenpass ist in folgenden Fällen vorgeschrieben:
Schwimmbäder, Turnhallen, Mannschafts- und Kontaktsport, Wellnescenter, Freizeitcenter in geschlossenen Räumen (dies gilt auch in Beherbergungsbetrieben; man kann also ohne Greenpass in das Hotel und das eigene Restaurant, aber nicht ohne Supergreenpass ins Hotelschwimmbad), sowie Umkleidekabinen und Duschbereiche (Ausnahme: Begleitpersonen von Behinderten); Tagungen und Kongresse; Kulturzentren, Sozialzentren, Freizeitzentren im Innenbereich (Ausnahme im Bereich Kindererziehung-servizi educativi di infanzia); Feste im Innenbereich; Spielhallen, Kasino, Bingohallen, Wettbüros; Diskotheken, Tanzsäle; für das Publikum bei öffentlichen Aufführungen und bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Hier werden in den Punkten 12-15 nur die staatlichen Bestimmungen übernommen, was die Quarantäne, die Selbstüberwachung, die Maßnahmen in den Schulen und die Verlängerung zahlreicher Fristen angeht.
FAZIT:
Was von den staatlichen Maßnahmen übernommen werden konnte, wurde mehr oder weniger genauso übernommen. Einiges, was in früheren Dringlichkeitsmaßnahmen vorgesehen war und nun nicht mehr geregelt wurde, fällt weg, z.B. der Greenpass im Hotel (außer für bestimmte Aktivitäten wie beschrieben), der Greenpass bei körpernahen Diensten (Friseur, Masseur, außer diese befinden sich in Wellness-Centern!), die Bestimmung, dass Kundgebungen nur in statischer Form stattfinden dürfen, der vorgesehene Abstand von zwei Metern beim Sport.
Und: Der generelle Sicherheitsabstand von 1 Meter ist nicht mehr vorgesehen!