Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug
Nr. 11 vom 31.03.2022 - “Michis Analysen”
In der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 11 vom 31.03.2022 wird das freiwillige Screening der armen Schüler bis zum 13.04.2022 fortgeführt.
Weiters wird festgelegt, dass man noch bis zum 30.04.2022 nur mit dem „normalen“ Greenpass in die Bildungseinrichtungen (Schulen, Kindergärten usw.) darf! Hier wird auf eine alte Dringlichkeitsmaßnahme verwiesen, in der das geregelt war. Es gilt weiterhin die Ausnahme für Kinder und Schüler. Das heißt also, dass ein Elektriker, der in einer Schule Reparaturarbeiten durchführen soll, den Greenpass braucht.
Und dann wird noch präzisiert, dass im Monat April das Publikum den „normalen“ Greenpass bei Veranstaltungen im Freien braucht, den Supergreenpass bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.