Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug
Nr. 15 vom 12.05.2022 - “Michis Analysen”
Am 29. Mai 2022 findet eine Volksabstimmung statt, bei der es darum geht, ob ein Landesgesetz aus dem Jahr 2021 zur direkten Demokratie in Kraft treten soll. Unter anderem soll mit diesem Gesetz die bestätigende Volksabstimmung abgeschafft werden, also eben dieses Instrument, das am 29. Mai zur Anwendung kommt. Weitere Infos dazu gibt es unter:
Referendum 2022: Infos über die Abstimmung (provinz.bz.it)
Die Dringlichkeitsmaßnahme hierzu sieht vor, dass, neben der Anwendung einiger staatlichen Richtlinien für Wahlen und Volksabstimmungen, auch ein kürzlich unterzeichnetes staatliches Sicherheitsprotokoll zur Anwendung kommen muss. DIeses beinhaltet:
Unsinnige Regeln bezügliche getrennter Ein- und Ausgänge, Vermeidung von Menschenansammlungen, Reinigung der Räume usw.
Interessant ist die Tatsache, dass der Wähler sich beim Betreten des Gebäudes die Hände desinfizieren muss und (auch wenn dies 30 Sekunden später stattfindet), noch einmal, bevor die Wahlunterlagen ausgehändigt werden!! Vor Verlassen des Gebäudes ist eine dritte Desinfizierung angeraten (immerhin!).
Alle müssen eine chirurgische Maske tragen (ist eine FFP2-Maske verboten?). Die Wahlhelfer (die sich immer mal wieder die Hände desinfizieren müssen und einen Meter Abstand voneinander halten "dürfen") müssen die Maske alle 4-6 Stunden wechseln bzw. wenn sie dreckig ist oder das Atmen erschwert wird. Ah, ich dachte, die Maske habe keinen Einfluss auf das freie Atmen!
Handschuhe müssen nur beim Auszählen getragen werden!