Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug

Nr. 38 vom 22.12.2021

Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 38 besagt lediglich, dass die freiwilligen Corona-Tests an den Schulen bis zum 31.03.2022 weitergehen soll. Bis zu diesem Datum soll auch der Notstand verlängert werden, allerdings fehlt hierzu immernoch die Veröffentlichung des entsprechenden Gesetzesdekrets.

Hier findet ihr den Download der Verordnung Nr. 38