Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug
Nr. 38 vom 22.12.2021
Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 38 besagt lediglich, dass die freiwilligen Corona-Tests an den Schulen bis zum 31.03.2022 weitergehen soll. Bis zu diesem Datum soll auch der Notstand verlängert werden, allerdings fehlt hierzu immernoch die Veröffentlichung des entsprechenden Gesetzesdekrets.