Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug
Nr. 34 vom 22.11.2021 - “Michis Analysen”
Es gibt Maßnahmen, die für alle Gemeinden gelten und Maßnahmen, die nur für bestimmte Gemeinden gelten, in denen die Zahlen, die nichts über die Infektiosität aussagen, zu hoch sind.
BESTIMMUNGEN FÜR ALLE GEMEINDEN
Es wird festgehalten, dass ein Schutz der Atemwege zu tragen ist, wenn der Abstand von einem Meter nicht einzuhalten ist. Dies gilt, mit Ausnahme der Privatwohnung, überall in Innenräumen und im Freien. Diese Regelung ist unnötig, da sie ja bereits in Kraft ist und nur bestätigt wird. Wenn es also keine Sonderregelung gibt, ist z.B. auch in öffentlichen Gebäuden kein Atemschutz nötig, wenn der Abstand eingehalten wird.
In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt für Menschen ab 6 Jahren die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
Tanzaktivitäten in Diskotheken sind ausgesetzt.
Die Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen an den Arbeitsplätzen werden verstärkt.
BESTIMMUNGEN FÜR BESTIMMTE GEMEINDEN 24.11.-07.12.2021
Betroffen sind die Gemeinden Rodeneck, St.Pankraz, Kuens, Vintl, Ulten, Martell, Kastelbell-Tschars, Natz Schabs, Schnals, Plaus, Kastelruth, Marling, Lajen, Burgstall, St.Ulrich, Moos in Passeier, Villnöss, St.Christina in Gröden, Rasen-Antholz, Mühlbach:
Zwischen 20 Uhr und 05 Uhr des Folgetages darf man nur aus folgenden Gründen die Gemeinde verlassen bzw. sich in der Gemeinde bewegen:
-Arbeitserfordernisse
-gesundheitliche Gründe
-Dringlichkeitsgründe
Was sind gesundheitliche Gründe? Nur der Besuch der Notaufnahme? Dient nicht auch ein Spaziergang um Mitternacht der Gesundheit, wenn man nicht schlafen kann? Dient nicht ein Besuch eines Freundes um 22 Uhr der Gesundheit? Und was ist denn dringend? Das ist keine klare Definition, sodass hier viel möglich sein dürfte.
Was ist denn generell mit der Rückkehr in eine dieser Gemeinden (es wir ja nur vom Verlassen der Gemeinde bzw. von der Bewegung innerhalb der Gemeinde gesprochen). Theoretisch könnte ich also jederzeit auch während dieser unsinnigen Ausgangssperre in die Gemeinde (knapp hinter die Gemeindegrenze?) zurückkehren, aber ich dürfte mich dann innerhalb der Gemeinde nur aus den angegebenen Gründen fortbewegen. Hier könnte ich dann aber immer den Dringlichkeitsgrund angeben, um nach Hause zu gelangen.
Man muss eine Eigenerklärung zu den Gründen dabeihaben oder bei einer Kontrolle diese direkt ausfüllen.
Zwischen 05 Uhr und 22 Uhr ist es in den angegebenen Gemeinden erlaubt, im Freien Sport bzw. Bewegungsaktivitäten auszuüben, wobei beim Sport ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden muss. Bei den Bewegungsaktivitäten muss ein Meter Abstand eingehalten werden, die Maske muss immer getragen werden.
Was ist denn nun aber eine Bewegungsaktivität? Ich habe bei der Arbeit diese Bestimmung, die ja in ähnlicher Form immer wieder gegolten hat, analysiert, aber es ist schwierig, da eine zufriedenstellende Antwort zu finden. Die Bewegungsaktivität (früher motorische Aktivität) genannt wurde von einer staatlichen Bestimmung übernommen, ohne zu überlegen, was das überhaupt beinhaltet. Laut einer Definition der WHO ist das alles, was über den Ruhezustand hinausgeht. Diese Definition findet man auch auf der Webseite des Krankheitsministeriums. Dort wird erklärt, dass die attività motoria ein Synonym für die attività fisica darstellt und z.B. den Sport und Spazierengehen beinhaltet, aber auch Tanzen, Hausarbeiten usw.
Da nun die Bewegungsaktivität nach 22 Uhr nicht erlaubt ist, dürfte ich da auch keine Hausarbeit mehr machen! Sport ist also auch Bewegungsaktivität, sodass diese Unterscheidung in der Dringlichkeitsmaßnahme Unsinn ist. Wo fängt der Sport an und wo hört die Bewegungsaktivität auf? Spazierengehen, Nordic walking, Gehen im Sinne der Leichtathletik, Rennen… Da es im Freien immer eine Bewegungsaktivität geben muss, wenn ich mich von A nach B bewege, müsste ich nach dieser Regelung immer eine Maske tragen. Das ist nicht gemeint, da man das ansonsten anders hätte scheiben müssen.
Andererseits findet man auf der Seite des Krankheitsministeriums auch Folgendes: „Lo sport, quindi, comprende situazioni competitive strutturate e sottoposte a regole ben precise. È un gioco istituzionalizzato, codificato in modo tale da essere riconosciuto e riconoscibile da tutti per regole e meccanismi, ai quali si fa riferimento per la sua pratica in contesti ufficiali o non ufficiali.“
Wenn ich also nur privat joggen gehe, wäre das also kein Sport und ich müsste Maske tragen? Aber es gab irgendwann ein Schreiben des Innenministeriums, laut dem die Bewegungsaktivität nur das Spazierengehen beinhaltet. Das Joggen ist Sport und also ohne Maske möglich. Das heißt also, dass ich im Dorf nur mit Maske spazieren darf, aber ohne Maske zur Arbeit gehen oder zum Einkaufen gehen darf! Wahnsinn!!!
Dort, wo die Maskenpflicht gilt, ist in den angegebenen Gemeinden eine FFP2-Maske nötig.
In den Handelsbetrieben gilt auch die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
Im Bereich Handel und Dienstleistungen ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter möglich. Wenn ich aber eine Fläche von weniger als 20 Quadratmetern habe, also z.B. 5, kann ich auf diesen dennoch 2 Kunden haben! Dann gibt es noch gestaffelten Zugang.
Im Gastgewerbe ist die Konsumierung am Tisch für maximal 4 Personen/Tisch und bis 18 Uhr möglich. Nebenan am Tresen dürfen unbegrenzt viele Menschen ihr Bier konsumieren, aber am Tisch ist es saugefährlich. Und um Punkt 18 Uhr wird das Virus im Bereich der Tische noch gefährlicher, sodass man schnell den Ort des Verderbens verlassen muss. Man hat dann noch zwei Stunden Zeit, um nach Hause zu gelangen.
Alle öffentlichen Veranstaltungen (in geschlossenen Räumen) sind verboten, auch Proben und Aufführungen von Musikapellen und Chören.
Erlaubt sind die öffentlichen Veranstaltungen aber im Freien, unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen. Die Punkte 12 und 13 sind nicht gut aufeinander abgestimmt, aber es scheint, dass auch Aufführungen von z.B. Musikkapellen im Freien erlaubt sind.
Schwimmbäder und Fitnesscenter schließen wieder. Erlaubt sind nur Tätigkeiten für Gesundheitsleistungen, z.B. Rehabilitationsübungen in Turnhallen.
Sportveranstaltungen von besonderem Interesse (wo Geld fließt) sind auch in Hallen erlaubt, ansonsten darf man nur Individualsport im Freien ausüben.