Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug

Nr. 37 vom 04.12.2021 - “Michis Analysen

Die Bestimmungen der neuesten Dringlichkeitsmaßnahme gelten für den Zeitraum 06.12.2021-15.01.2022. Das ist derselbe Zeitraum, für den im Gesetzesdekret 172 bestimmte Übergangsregelungen gelten.

1. Schutz der Atemwege

Den Schutz der Atemwege muss man immer dabeihaben (theoretisch also auch, wenn man daheim auf der Toilette sitzt).

Wann aber muss man die Maske tragen?

In geschlossenen Räumen, ausgenommen die eigene Wohnung, immer. Wenn ich also jemanden privat besuche, und sei es die Eltern oder die Geliebte, müsste ich immer eine Maske tragen!!

Im Freien immer dann, wenn man sich nicht dauerhaft von nicht zusammenlebenden Personen isolieren kann. Während also in der derzeit und wieder ab 16.01.2022 geltenden Regelung die Maske im Freien dann getragen werden muss, wenn der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, wird hier wieder eine Formulierung verwendet, die es früher schon einmal gegeben hat. Der Ausdruck „dauerhafte Isolation“ ist so unspezifisch, dass man nicht weiß, wie das gemeint ist.

Diese Regelungen gelten vorbehaltlich der Sonderregelungen z.B. in der Gastronomie, da man sonst im Restaurant gar nicht essen könnte.

Ausgenommen sind grundsätzlich Kinder unter 6 Jahren, Personen, die Sport betreiben und Personen mit Maskenbefreiung.


2. Greenpass Personennahverkehr

Es wird der „normale Greenpass“ (3G) verlangt.


3. Aufstiegsanlagen

Dazu gibt es keine spezifischen Bestimmungen, es gelten die staatlichen Regelungen.


4. Beherbergungsbetriebe

Hier muss man den „normalen“ Greenpass (3G) vorweisen.

5. Greenpass Gastronomie

Der Supergreenpass (2G) wird nun für die Konsumation auch an der Theke verlangt. Der „normale“ Greenpass (3G) genügt in Hotelrestaurants, zu denen Externe keinen Zugang haben, in den Mensen und den Cateringsdiensten. Schüler in den Schulmensen brauchen keinen Greenpass.


6. Gemeinschaftsduschen und gemeinsame Umkleideräume

Hier wird weiterhin der Greenpass (3G) verlangt (theoretisch auch im Außenbereich, da der Zusatz „in geschlossenen Räumen“ weggestrichen wurde), aber die Begleitpersonen von Menschen, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund einer Behinderung betreut werden müssen, sind davon ausgenommen.


7 .Greenpass öffentliche Aufführungen

Besucher von öffentlichen Veranstaltungen (Theater, Kino usw.) müssen den Supergreenpass (2G) vorweisen, während die Mitwirkenden nur den „normalen“ Greenpass (3G) haben müssen. Gilt auch im Freien.

Es kann also sein, dass 30 Musiker mit 3G auf der Bühne stehen, während 5 Besucher mit 2G zuhören.

Während nun die Musiker bei einer Aufführung im Freien den „normalen“ Greenpass (3G) haben müssen, brauchen sie bei einer Probe im Freien keinen Greenpass. Wenn die Chöre und Musikkapellen aber in Innenräumen stattfinden, ist wiederum der „normale“ Greenpas (3G) nötig.


8. Greenpass Diskotheken, Tanzsäle

Hier braucht es den Supergreenpass (2G).


9. Anstellungen Pandemie

Sieht einiger Erleichterungen vor, die es so ähnlich derzeit schon gibt, und zwar für die Dauer der sogenannten Pandemie. Die Dringlichkeitsmaßnahme ist allerdings bis 15.01.2022 befristet.

Hier findet ihr den Download der Verordnung Nr. 37