FAQ
Verbale und Rekurs

  • Soll ich das Einschreiben (raccomandata) annehmen, in der ich die Strafe vermute?

Unsere Rechtsanwälte sagen eindeutig: Ja. Denn ansonsten hast du keinen verbale in der Hand und kannst nicht Rekurs machen. Wenn du das Einschreiben nicht annimmst, ist es 20 Tage lagernd und gilt dann einfach als angenommen. Du stellst also dem ganzen nicht aus… Und die Strafe kann dir auch noch nach fünf Jahren blühen, denn so lange hat das Regierungskommissariat oder auch die Landesbehörde Zeit, den Zahlungsbefehl auszustellen.

  • Soll ich das Einschreiben (raccomandata) unterschreiben?

Den eingeschriebenen Brief kannst du natürlich unterschreiben, denn du bestätigst im Prinzip nur die Entgegennahme, gibst aber keinen Konsens zu seinem Inhalt.

  • Soll ich nicht besser sofort die Strafe zahlen? Wenn ich es gleich mache, muss ich nur eine reduzierte Strafe zahlen!

Wir können hier niemandem die Entscheidung abnehmen, was für ihn der beste Weg ist. Der Rekurs ist eine Möglichkeit, sich gegen die Sanktionen der Corona-Massnahmen zu wehren, weil es laut unseren Rechtsanwälten gute Begründungen dafür gibt. Natürlich trägt jeder das Prozessrisiko selbst, Garantie für Erfolg gibt es nicht! Doch im Moment haben wir vier Präzedenfälle in verschiedenen Gerichten Italiens, in denen die DCPM als rechtswidrig erklärt wurden. Es gibt ohne weiteres Erfolgschancen für diese Rekurse!

  • Warum muss man die Rekurse machen, wenn diese „verbale“ sowieso gesetzeswidrig sind? Wieso funktioniert es einfach nicht, nur nicht zu unterschreiben und nicht zu zahlen?

Weil ein „verbale“ Wirksamkeit hat, unabhängig ob du es unterschreibst oder nicht, ignorierst oder nicht. Sobald ein Protokoll mit Personalienaufnahme gemacht wird, dann hat das eine Priorität in der Gläubigkeit bis zum Gegenbeweis. Denn die Behörden haben 5 Jahre lang Zeit, die Strafe einzufordern. Und da können natürlich weitere Kosten zur Sanktion anfallen.
Es ist wichtig, schon beim „verbale“ zu reagieren mit einem Rekurs und nicht auf eine weitere Zahlungsaufforderung zu warten, die eben auch nach 5 Jahren noch kommen kann.

  • Besteht die Gefahr, dass sich die Strafe verdoppelt, wenn ich den Rekurs mache?

Laut Auskunft im Regierungskommissariat wurde uns bestätigt, dass die Verdoppelung der Strafe nur bei Sanktionen verhängt wird, wenn es um Übertretungen der Straßenverkehrsordnung geht. Da es sich hier nicht um solche Übertretungen handelt gilt eben das Gesetz 689/81, welches keine Verdoppelung der Strafe im Falle eines Rekurses vorsieht. Natürlich liegt es im Ermessen des Regierungskommissariates, die Strafen zu erhöhen, aber bislang wurde in der Praxis weder ein Rekurs noch zurückgewiesen noch die Strafen wegen Übertretung der Covidmaßnahmen erhöht. Wie auch der Friedensrichter die Strafe erhöhen kann, aber es ist nicht verpflichtend.

  • Wenn ich jeden Tag das gleiche „Vergehen“ mache – wie z.B. bei Testpflicht bei Ein- und Ausreise von „afrikanischen Zonen“ oder das Nicht-Tragen der Maske, muss ich dann jede Strafe bezahlen?

    Es ist für jedes „verbale“ ein Rekurs zu schreiben und jeder Rekurs birgt ein Prozessrisiko. Jeder Rekurs kann unabhängig voneinander genehmigt oder zurückgewiesen werden. Der Ausgang ist nicht garantiert. Doch im Moment haben wir vier Präzedenfälle in verschiedenen Gerichten Italiens, in denen die DCPM als rechtswidrig erklärt wurden. Es gibt ohne weiteres Erfolgschancen für diese Rekurse! Und wir haben zwei Schritte vorgesehen, Rekurs einzulegen, zuerst beim Regierungskommissariat oder bei der Landesbehörde und dann beim Friedensrichter.

  • Mir wurde angedroht, dass wenn ich, nachdem ich ein „verbale“ erhalten habe wegen Bewegungseinschränkung, noch einmal erwischt werde, eine Strafe wegen „disobbedienza dell'ordine“ (Widersetzung der Anweisung) erhalte. Wie weit können sie gehen, mich zu strafen?

„Disobbedienza dell‘ordine“ können wir nicht einordnen, denn das gilt eigentlich für die Ordnungshüter in ihrer Hierarchie. Hingegen könnten sie von „inosservanza dei provedimenti dell‘autorità“, Art. 650 vom Strafgesetzbuch reden, aber hier gilt, wenn der Rekurs akzeptiert wird, hat man auch gute Chancen, gegen diese Vorhaltung vorzugehen.

  • Wenn ich einen falschen Vordruck benutzt habe, kann ich noch einen anderen Rekurs nachreichen?

Ja, wenn du noch rechtzeitig in der Frist für den Rekurs bist.

  • Ich habe mehrere Vorhaltungen auf dem „verbale“, welchen Vordruck benutze ich dann?

In diesem Fall ist eine Collage von mehreren Vordrucken nötig. Entweder, wenn man sich sicher fühlt, es selbst machen mit den Vordrucken hier oder es von einem Rechtsanwalt anschauen lassen, wenn nicht gar von ihm selbst machen lassen.

Wendet euch an frei_libero@protonmail.com, denn wir haben Rechtsanwälte, die sich bereiterklärt haben, euch mit einem ermäßigten Kostenbeitrag dabei zu unterstützen.

  • Wenn ich die Strafe schon bezahlt habe, kann ich noch einen Rekurs machen?

Nein.

  • Falls der Rekurs zurückgewiesen wird, was ist der nächste Schritt?

Da wir den ersten Rekurs gemacht haben beim Regierungskommissariat oder bei der Landesbehörde, ist es noch möglich beim Friedensrichter Einspruch zu erheben, und zwar innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Zurückweisung oder des Zahlungsbefehls der Sanktion.

Für diesen Fall haben wir entweder Vorlagen für die Rekurse zur Verfügung gestellt. Man kann sich jedoch auch an unsere Rechtsanwälte wenden, die bereit sind, ermäßigt dafür zu arbeiten. Wendet euch an frei_libero@protonmail.com.

  • Wenn ich den Rekurs gemacht habe, bekomme ich dann einen Bescheid, ob er angenommen wurde oder nicht?

Nein, nicht unbedingt. Entweder kommt ein Zahlungsbefehl der Sanktion oder vom Friedenrsichter eine Vorladung und das bedeutet, dass der Rekurs zurückgewiesen wurde. Nun kann immer noch innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Zurückweisung oder des Zahlungsbefehls der Sanktion vor dem Friedensrichter gegangen werden, wenn auch nicht mehr kostenlos. Je nach Höhe der Strafe fallen da Gebühren an. Wendet euch an frei_libero@protonmail.com, denn wir haben Rechtsanwälte, die sich bereit erklärt haben, euch mit einem ermäßigten Kostenbeitrag dabei zu unterstützen.

Seit dem letzten Jahr ist das jedoch laut unserem Wissen nie passiert. Wenn ihr jedoch innerhalb 120 Tage nach Abgabe des Rekurses von Regierungskommissariat oder von der Landeskommission nichts mehr hört, dann gilt der Rekurs als stillschweigend akzeptiert.

Dennoch ist es wichtig, den Zettel, den ihr für das Einschreiben mit Rückantwort beim Verschicken des Rekurses bekommen habt oder die PEC-Mail, für 5 Jahre zu behalten.