Gesetzesdekret 4
vom 27.01.2022
Michis Analysen
Das GD 4 vom 27.01.2022 enthält zum Großteil Bestimmungen zu finanziellen Entschädigungen aufgrund der sogenannten Pandemie in verschiedenen Bereichen. Art. 32, Abs. 2 zeigt die Summen, die wieder verschleudert werden müssen, weil das Regime in Rom Italien in ein Desaster gestürzt hat. Interessant sind zwei Artikel:
Artikel 20, Absatz 1
Mit diesem Artikel wird das Gesetz 210/1992 ergänzt. Bisher war vorgesehen, dass es bei Pflichtimpfungen staatliche Entschädigungen gibt, wenn aus der Impfung dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen folgen.
Nun wird das Spektrum erweitert, da es auch Entschädigungen bei „empfohlenen“ (raccomandate) Sars Cov2-Impfungen gibt. Dafür werden für 2022 fünfzig Millionen Euro vorgesehen, und dann 100 Millionen Euro pro Jahr ab 2023.
Dass diese Summen niemals ausreichen werden, dürfte klar sein. Was anerkannt werden wird, steht auf einem anderen Blatt!
Artikel 30
Im GD 1/2022 ist festgelegt, was in den Schulen bei Corona-Fällen passiert (siehe meine Analyse vom 08.01.2022, Artikel 4).
Dort wird in verschiedenen Bereichen unter bestimmten Umständen der Fernunterricht festgelegt bzw. für Geimpfte, Geboosterte oder Genesene der Verbleib in der Klasse. Jetzt wird festgelegt, dass der Status (geimpft, geboostert, genesen) auch mittels der entsprechenden App belegt werden kann. Für die Rückkehrer aus dem Fernunterricht kann ebenfalls die App hergenommen werden, wenn kein Test gemacht wird.
Absatz 2 sieht vor, dass die Gratistests in den Schulen (siehe meine Analyse vom 08.01.2022, Artikel 5) nicht nur in den Mittelschulen und den Oberschulen möglich sind, sondern auch in den Grundschulen.