Gesetzesdekret 5
vom 04.02.2022

Michis Analysen 

DECRETO-LEGGE 4 febbraio 2022, n. 5 Misure urgenti in materia di certificazioni verdi COVID-19 e per lo svolgimento in sicurezza delle attivita' nell'ambito del sistema educativo, scolastico e formativo. (22G00014) (GU n.29 del 4-2-2022) Vigente al: 5-2-2022


Artikel 1

Der Greenpass für Geboosterte gilt nun unbegrenzt. Es braucht keine weitere Auffrischungsimpfung. Ebenso unbegrenzt gilt der Greenpass für diejenigen, die nach dem Boostern oder nach Abschluss des Primärzyklus infiziert werden, nach der Genesung unbegrenzt.

Wer nach der ersten Impfung aber infiziert wird, dessen Greenpass gilt aber der Genesung nur sechs Monate.


Artikel 2

In einer früheren Bestimmung sind Ausnahmen für Kontaktpersonen bezüglich der Quarantäne vorgesehen (keine Quarantäne, aber mit FFPS und Test), wenn der Kontakt innerhalb von 120 Tagen nach Abschluss des Primärzyklus, der Genesung oder nach dem Boostern geschieht. Jetzt werden diese Bestimmungen für diejenigen, die nach Abschluss des Primärzyklus genesen sind, angewandt.

Ich verstehe den Sinn dieser Bestimmung nicht, da dies für die Genesenen in den 120 Tagen sowieso bereits gilt. 

Siehe dazu Artikel 2 der Analyse zum GD 229/2021 vom 03.01.2022.


Artikel 3

Sieht die neuen Regeln für Ausländer vor, die ich bereits in der heute veröffentlichten Analyse zum Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 6 beschrieben habe (Punkt 10)


Artikel 4

Sieht vor, dass der Zugang zu bestimmten Diensten und Aktivitäten, für die der Supergreenpass notwendig ist, nicht nur in den gelben und orangen Zonen, sondern auch in den roten Zonen möglich ist.


Artikel 5

Sieht vor, dass der öffentliche Verkehr zu und von bestimmten Inseln bis zum 31.03.2022 auch mit dem „normalen Greenpass“ möglich ist, also auch mittels negativen Tests, wenn es sich um gesundheitliche Gründe handelt oder um Schüler über 12 Jahren (für den Besuch der Grundschule, Mittel- und Oberschule).

Ebenfalls für alle Schüler der Grundschule, Mittel- und Oberschule gilt bis 31.03.2022, dass sie im Schülertransport (und nur dann) keinen Greenpass brauchen, aber FFP2-Masken tragen müssen. Das war bisher schon so, wurde nun verlängert.

Bei uns gilt noch bis zum 10.02.2022 die Regel, dass Schüler über 12 Jahren den normalen Greenpass benötigen.

An diesen Regeln sieht man schön, wie irrsinnig das alles ist. Ich zweifle immer öfter nicht nur am Verstand derjenigen, die das ausarbeiten, sondern auch an meinem Verstand!

Artikel 6

Sieht die neuen Regeln für die Schulen usw. vor, die ich bereits in der heute veröffentlichten Analyse zum Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 6 beschrieben habe.

Artikel 7

Regelt nur das Inkrafttreten: 05.02.2022.

Download Dl 05-2022