Seit März 2020 müssen wir uns mehr oder weniger täglich mit neuen Dekreten des Präsidenten des Ministerrats , Gesetzesdekreten und Vorschriften über Vorschriften herumschlagen.

Aber - was sagt eigentlich unsere italienische Verfassung?


Hier könnt ihr die italienische Verfassung in deutscher Sprache herunterladen:
https://www.landtag-bz.org/download/Verfassung_Italien.pdf


Wir haben einige wichtige Artikel für euch unter die Lupe genommen:

Wichtig für Reisen und Bewegungsfreiheit im Allgemeinen

  • Art. 2 - Die Republik anerkennt und gewährleistet die unverletzlichen Rechte des Menschen, sei es als Einzelperson, sei es innerhalb der gesellschaftlichen Gebilde, in denen sich seine Persönlichkeit entfaltet…

  • Art. 3 - Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich. (Also auch Ungeimpfte!)

  • Art. 13. - Die persönliche Freiheit ist unverletzlich.

  • Art. 16 - Jeder Staatsbürger kann sich frei in jedem Teil des Staatsgebietes bewegen und aufhalten, vorbehaltlich der Einschränkungen, die das Gesetz (nicht DPCM) aus Gründen der Gesundheit oder Sicherheit allgemein vorschreibt. Keinerlei Beschränkungen dürfen aus politischen Gründen festgesetzt werden.
    (2) Vorbehaltlich der gesetzlichen Verpflichtungen steht es jedem Staatsbürger frei, das Gebiet der Republik zu verlassen und wieder dorthin zurückzukehren

  • Art. 25 - Außer in den durch Gesetz (nicht DPCM) vorgesehenen Fällen darf niemand einer Sicherheitsmaßnahme unterworfen werden.

  • Art. 120 - Die Region darf weder Zölle für Einfuhr, Ausfuhr oder Durchzugsverkehr von Region zu Region einführen, noch Maßnahmen treffen, die den freien Personen- und Warenverkehr zwischen den Regionen irgendwie behindern, noch das Recht auf Arbeit in jedem beliebigen Teil des Staatsgebietes beschränken.


Wichtig Beim Demonstrieren

  • Art. 1 - Die oberste Staatsgewalt gehört dem Volke….

  • Art. 21 - Jedermann hat das Recht, die eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung frei zu äußern.      

Wichtig für Masken- und Impfpflicht

  • Art.32 - Die Republik hütet die Gesundheit als Grundrecht des Einzelnen und als Interesse der Gemeinschaft und gewährleistet den Bedürftigen kostenlose Behandlung.(2) Niemand kann zu einer bestimmten Heilbehandlung verhalten werden, außer durch eine gesetzliche Verfügung. Das Gesetz darf in keinem Fall die durch die Würde der menschlichen Person gezogenen Grenzen verletzen.

Wichtige Artikel im Allgemeinen: 

  • Art. 23 - Keine persönliche oder vermögensrechtliche Leistung darf außer durch Gesetz auferlegt werden. (Es kann daher nicht der PCR Test etwas kosten und die Impfung dagegen frei von „vermögensrechtliche Leistung = Geld“ sein.)  

  • Art. 28 - Die Beamten und Angestellten des Staates und der öffentlichen Körperschaften sind gemäß den Straf-, Zivil- und Verwaltungsgesetzen unmittelbar für rechtsverletzende Handlungen verantwortlich.

  • Art. 32 - Niemand kann zu einer bestimmten Heilbehandlung verhalten werden, außer durch eine gesetzliche Verfügung. (Gilt für Masken, Impfung und soziale Distanzierung.)

  • Art. 54 - Die Staatsbürger, denen öffentliche Aufgaben anvertraut sind, haben die Pflicht, sie pflichtgetreu und gewissenhaft zu erfüllen und in den durch das Gesetz bestimmten Fällen einen Eid zu leisten. 

  • Art. 77 - Die Regierung darf ohne Auftrag der Kammern keine Verordnungen erlassen, die die Kraft eines ordentlichen Gesetzes haben.

  • Art. 101 - Die Rechtspflege wird im Namen des Volkes ausgeübt (und nicht im Namen von Lobbyisten von Konzernen)

  • Art. 113 - Gegen die Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung ist der Rechtsweg zum Schutz der Rechte und der rechtmäßigen Interessen vor den Organen der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit immer zulässig.