Neueste Meldungen
Die hier aufgeführten Meldungen entstammen allesamt dem Telegram Kanal Michis Analysen.
Richtlinien Baustellen
Mit einer Verordnung vom 09. Mai 2022 wurden jetzt auch Richtlinien für Baustellen erlassen, welche vorerst bis zum 31.12.2022 gelten und die Verbreitung von Covid19 auf den Baustellen verhindern sollen. So sollen zum Beispiel Arbeiter mit bestimmten Pathologien - wo möglich- in die Telearbeit eingeführt werden, das regelmäßige Desinfizieren der Hände soll beibehalten w erden und natürlich sollen Masken getragen werden, insofern dies von der aktuellen Gesetzgebung vorgeschrieben wird. Auch die Reinigung der Gerätschaften wird anhand dieser Richtlinien geregelt.
Rundschreiben des Gesundheitsministerium vom 08.04.2022
Mit diesem Rundschreiben wird die 4. Dosis aka 2. Booster (mindestens 120 Tagen nach dem 1. Booster) für folgende Gruppen empfohlen:
Personen über 80
Insassen der Altersheime (Gäste genannt)
Personen über 60 mit bestimmten Vorerkrankungen
Verhaltensregeln im Bereich „attivitá economiche e sociali“
Es handelt sich um eine Überarbeitung alter Regeln, die in den einzelnen Bereichen bei Bedarf noch verschärft werden können. Diese Regeln seien notwendig, da die Impfung weder die Ansteckung noch die Verbreitung des Virus verhindere. Diese Regeln (Gastgewerbe, Hotels, Handel, Dienstleistungen, Aufführungen usw.) gelten bis zum 31.12.2022!
Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 01.04.2022
Mit einer Verordnung vom 01.04.2022 aus dem Krankheitsministerium werden Vorschriften erlassen, die bis zum 31.12.2022 in den öffentlichen Verkehrsmitteln gelten sollen. Wer also geglaubt hat, dass ab Mai (abgesehen vom verfassungswidrigen Arbeitsverbot zahlreicher Kategorien) alles wieder wie früher sein wird, darf sich ob seiner Naivität schämen!
Einreisebestimmungen nach Italien im April 2022
Mit einer Verordnung aus dem Krankheitsministerium werden die Bestimmungen bezüglich Einreise laut einer Verordnung vom Februar für den Zeitraum 01.04.2022 -30.04.2022 verlängert.
Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 30.03.2022
Positiv Getestete: gehen in Quarantäne. Es werden die bisherigen Regeln bestätigt. Siehe meine Analyse vom 03.01.2022 zum Rundschreiben vom 30.12.2021.
Kontaktpersonen: gehen in Selbstüberwachung. Also FFP2-Maske in geschlossenen Räumen und bei Menschenansammlungen bis zu 10 Tage nach dem letzten engen Kontakt mit einem Positiven. Es wird ein Test angeraten, wenn Symptome auftreten, der, bei negativem Resultat, 5 Tage nach dem letzten Kontakt wiederholt werden soll. Gesundheitspersonal muss bis zum 5. Tage nach dem letzten Kontakt täglich getestet werden.
Anstellung von ukrainischem Personal aus dem Gesundheitsbereich
Ein Schlag ins Gesicht für alle Mitarbeiter des Gesundheitswesens, welchen seit Monaten das Recht auf Arbeit verwehrt wird: .Mit dem Gesetzesdekret n° 21 vom 21.03.2022 wird in Artikel 34 festgelegt, dass Personal aus dem Gesundheitsbereich, welches vor dem 24.02.2022 seinen Wohnsitz in der Ukraine hatte, bis einschließlich 04.03.2023 im italienischen Gesundheitsbereich abreiten darf. Anerkennung von Titeln sowie die Einschreibung in die entsprechenden Berufsalben fallen dabei einfach unter den Tisch!
Wird der Green Pass zum 01.04.2022 abgeschafft?
Immer wieder werden Stimmen laut die behaupten, ab dem 01.04.2022 sei der Grüne Pass Geschichte.
Südtirol wird am 28.02,.2022 weiße Zone
Mit einer Verordnung aus dem Gesundheitsministerium wird festgelegt, dass u.a. Südtirol ab dem 28.02.2022 als weiße Zone gilt, wobei die Unterschiede zwischen gelber und weißer Zone nicht sehr wesentlich sind.
Einreise nach Italien
Anbei findet ihr MIchis Analyse zu den neuesten Einreisebestimmungen nach Italien, stand 22.02.2022.
Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 22.02.2022
Das Rundschreibendes Gesundheitsministeriums vom 22.02.2022 sieht die Verabreichung des Impfstoffes Nuvaxovid (Novavax) für Personen über 18 vor. Der angebliche Totimpfstoff ist aqktuell jedoch nur für den Primärzyklus zugelassen. Für den Booster muss weiterhin auf die „altbewährten“ Impfstoffe zurückgegriffen werden.
Verlängerung des Notstandes?
Auch wenn der Notstand nicht weiter verlöngert werden sollte, so heißt dies aber noch lange nicht, das damit auch alle Maßnahmen fallen…
Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 20.02.2022
Mit Rundschreiben vom 20.02.2022 gibt das Gesundheitsministerium Leitlinien für die Verabreichung weiterer “Auffrischungsimpfungen” für gefährdete Personen heraus.
Verlängerung der gelben Zone für weitere 15 Tage ab dem 14.02.2022
Das Gesundheitsministerium hat mit Verordnung vom 11.02.2022 festgelegt, dass Südtirol ab dem 14.02.2022 für weitere 15 Tage als gelbe Zone eingestuft wird.
Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 08.02.2022
Die neueste Verordnung des Gesundheitsministeriums regelt das Maskentragen neu, allerdings gelten in Südtirol bis zum 31.03.2022 weiterhin die Landesbestimmungen aus der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 1 vom 05.01.2022. Es bleibt abzuwarten, ob die Bestimmungen für Südtirol in Kürze ebenfalls angepasst werden.
Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 04.02.2022
In dem Rundschreiben vom 04.02.2022 findet ihr aktuelle Informationen über Quarantäne- und Selbstüberwachungsmaßnahmen für enge Kontaktpersonen (hohes Risiko) von SARS CoV 2- Infizierten.
Pressemitteilung Nr. 59 des Ministerrats
Pressemitteilung zu den am 02.02.2022 beschlossenen Maßnahmen wie Durchführung von Aktivitäten im Rahmen des Bildungs-, Schul- und Ausbildungssystems; die unbegrenzte Dauer des Grünen Passes und die geringeren Einschränkungen in roten Zonen für vollständig Geimpfte; sowie diverse Regelung für ausländische Touristen.
Garante Privacy: Geplantes Dekret zur Digitalisierung von Impfausweisen
In der Pressemitteilung geht es um ein geplantes Dekret zur Digitalisierung der Zertifikate zur Impfbefreiung und dem damit einhergehenden Schutz der Privatsphäre.
Verordnung des Gesundheitsministerium vom 31.01.2022
Mit der Verordnung vom 31.01.2022 verlängert das Gesundheitsministerium die Regelung zur Maskenpflicht bis zum 10.02.2022, welche eigentlich zum 31.01.2022 ausgelaufen wären. Dabei wird festgelegt, dass auch in den weißen Zonen die Maskenpflicht nach den Regeln der gelben Zonen angewendet wird. Für uns in der gelben Zone gelten weiterhin, und bis auf Widerruf, die Bestimmungen der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 1/2022, es ändert sich also nichts
Verordnung des Gesundheitsministerium vom 28.01.2022
Die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 28.01.2022 sieht die Verlängerung der Einsrtufung als gelbe Zone für die Provinz Bozen für 15 Tage ab dem 31.01.2022 vor.
Verordnung des Gesundheitsministerium vom 27.01.2022
Die sogenannten “Covid Free-Flüge” dürfen laut Verordnung vom Gesundheitsministerium vom 27.01.2020 noch bis 30.06.2022 weitergeführt werden und auf folgende Länder ausgedehnt: Kuba, Singapur, Türkei, Thailand (ausschließlich Phuket), Oman und Französisch-Polinesien.
Beschluss der Landesregierung Nr. 36 vom 25.01.2022 Zur Anstellung von Personal im Ruhestand im Bildungssystem
Aufgrund des allgemeinen Lehrermangels durch die Impfpflicht, hat die Landesregierung nun beschlossen, dass Lehrer im Ruhestand wieder reaktiviert werden können.
Beschuss der Landesregierung Nr. 46 vom 25.01.2022 zur Verabreichung von Impfstoffen in Südtiroler Apotheken
Die Landesregierung hat beschlossen, dass die vertragsgebundenen öffentlichen und privaten Apotheken in Südtirol weiterhin den Covid-19 Impfstoff verimpfen dürfen.
Rundschreiben Impfbefreiung Covid
Die Möglichkeit, eine Impfbefreiung zu erhalten, ist nun mit einem Rundschreiben vom 25.01.2022 aus dem Krankheitsministerium bis zum 28.02.2022 verlängert worden (bisher 31.01.2022). Das gilt für bereits ausgestellte und für neue Befreiungen, vorbehaltlich neuer Bestimmungen, die mit einem neuen Dekret erlassen werden sollten. In diesem Dekret sollen technische Details für die digitalen Zertifikate geklärt werden. Bis dahin sind auch die Befreiungen in Papierform noch gültig.
Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 18.01.2022
Am 18.01.2022 wurden vom Gesundheitsministerium zwei Rundschreiben veröffentlicht. Während sich das Erste mit der Durchführung von Sportveranstaltungen beschäftigt, geht es im zweiten Rundschreiben vor allem um die Ausstellung bzw. Verlängerung der Bescheinigung für die Eignung zum Wettkampfsport, für den Fall, dass der Sportler positiv getestet wurde. Abhängig vom Alter und Beschwerden werden die Sportler in verschiedene Kategorien eingeteilt, und je Kategorie gibt es diverse vorgeschriebene Untersuchungen. Wenn ein Sportler sich während der Gültigkeit der Bescheinigung infiziert, braucht er eine „Return to play“-Bestätigung!
Verordnung Gesundheitsministerium 09.01.2022
Eine Verordnung aus dem Gesundheitsministerium vom 09.01.2022 sieht in Artikel 1, Absatz 2 vor, dass vom 10.01.2022 bis zum 10.02.2022 die Schüler, wenn sie den Schulbus benutzen (und nur dann), keinen Greenpass mehr benötigen, also auch nicht den „normalen“ Greenpass, sondern „nur“ eine FFP2-Maske.
Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 07.01.2022
Mit dieser Verordnung aus dem Krankheitsministerium wird festgelegt, dass bis zum Ende des verfassungswidrigen Notstandes in den geschlossenen Aufstiegsanlagen (z.B. Seilbahnen) für touristisch/wirtschaftliche Zwecke eine FFP2-Maske getragen werden muss. Gemäß Punkt 9 der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 1/2022 des sogenannten Landeshauptmannes gelten bei uns in diesem Bereich die staatlichen Bestimmungen.
Gesetzesdekret 01 vom 07.01.2022
Hier nun die Analyse zum gestern veröffentlichten GD 1/2022. Wie sich die einzelnen Arbeiter verhalten sollen, werden dann die Rechtsanwälte wie Dr. Holzeisen oder Dr. Fusillo auf ihren Kanälen veröffentlichen.
Verordnung Nr. 01 vom 05.01.2022
Am 05.01.2022 wurde die erste Eventual- und Eilverordnung des neuen Jahres veröffentlicht. Die Verordnung ist mit 60 Punkten sehr umfangreich, enthält aber nicht nur neue Maßnahmen, sondern auch einen Überblick über alle bestehenden Regelungen.
CdM-Pressemitteilung vom 05.01.2022
Zeitgleich mit der ersten Verordnung in diesem Jahr erschien am 05. Januar 2022 auch die Pressemitteilung Nr. 55 des Ministerrats.
Bitte lesen: Wir warten auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt „GAZZETTA UFFICIALE“‼️
AIFA-Pressemitteilung 05.01.2022
Und schließlich hat die AIFA auch eine Mitteilung über die Förderung des Booster für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren veröffentlicht.