1. Erfolg gegen die Maskenpflicht am Platz und Rekursmöglichkeit
Urteil im Kautelarverfahren vom 26.01.2021
Am 26.01.2021 hat der Staatsrat in Rom mit sofortiger Wirkung die Pflicht einer Bozner Schülerin zum Tragen des MNS ausgesetzt, weil die italienische Regierung nach wie vor noch keine wissenschaftliche Dokumentation im Kautelarverfahren hinterlegt hat und die Eltern der gesunden (!) Grundschülerin die gesundheitliche Belastung ihrer Tochter nachgewiesen haben. Details und die Auswirkungen finden Sie nachfolgend:
RA Ddr. Renate Holzeisen informiert
”Wichtige Entscheidung der zweiten Instanz der italienischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in einem Fall, der die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in den Grundschulen betrifft. Weil die ital. Regierung nach wie vor noch keine wissenschaftliche Dokumentation im Kautelarverfahren hinterlegt hat, die die Pflicht zum gesundheitsschädigenden MNS begründet, und umgekehrt die Eltern der Grundschülerin die gesundheitliche Belastung ihrer Tochter nachgewiesen haben (der Fall betrifft eine Südtiroler Schülerin), hat der Staatsrat in Rom im Kautelarverfahren mit sofortiger Wirkung die Pflicht dieser Schülerin zum Tragen des MNS ausgesetzt.
Diese Entscheidung hat natürlich eine generelle, über den Einzelfall hinausgehende, große Bedeutung. Anbei die gestern gefällte zweitinstanzliche Kautelarentscheidung. Ein großes Kompliment meinen Kollegen Linda Corrias und Francesco Scifo.”
Anwendung des Urteil durch weitere Eltern
Eltern können für ihre Kinder innerhalb 8. Februar 2021 Rekurs einreichen und sich an diesen Urteilsspruch anhängen.
Am 10.2. gibt es eine einstweilige Anhörung (also ob es eine vorläufige Entscheidung der Aussetzung gibt oder nicht), wenn wir gewinnen, fällt es nicht auf jeden, und es hängt immer noch davon ab, wie es bestätigt wird, es würde nur auf jeden fallen, wenn wir zum definitiven Urteil kommen. Das Datum des definitiven Urteils wird am 10.2. 2021 festgestellt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit des Anschlusses zum Adiuvandum.
Die Kosten für Teilnehmer sind minimal: Linda Corias hat als Bedingung den Mindestbeitrag (ca. 30€) festgelegt, denn im Adiuvandum Rekurs zahlen sie keinen einheitlichen Beitrag.
Bewerber sollten sich so schnell wie möglich melden. Comicost und FRI sind informiert und bereit, die Bewerber zu empfangen und einzuweisen. Die Antragsteller müssen eine Bescheinigung vorlegen (am besten durch den Kinderarzt, es können auch Hausärzte sein), aus der hervorgeht, dass das Kind Probleme durch die Verwendung der Maske hat, wie z.B. Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Gefühl der Beklemmung, Atemschwierigkeiten, usw..
Für die Kinder jener Eltern, die sich dem Urteil anschließen, gibt es ab dem 10. Februar 2021 eine gerichtlich bestätigte Masken-Befreiung- falls das Urteil wieder bestätigt wird. Diskriminierungen der Kinder sind dabei nicht erlaubt. Für alle anderen Kinder erst nach dem definitven Haupt-Urteil.
Mit anderen Worten: die Schulen müssen das akzeptieren. Diskriminierungen können angezeigt werden.
Es geht bei diesem Rekurs um eine erste Verbesserung für unsere Kinder unter 12 Jahren: es geht um die Maskenbefreiung am Platz, am Tisch, in der Klasse im statischen Zustand. In der Bewegung und in der Pause müssen die Kinder weiterhin die Maske aufhaben.
Die Direktorin darf den Grund der Maskenbefreiung nicht anderen sagen. Das bleibt anonym.
Es ist eine erste kleine Erleichterung für die Kinder, um besser atmen zu können während des Unterrichts.
Wichtige Kontakte