Katze WHO im Sack

WHO-Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften (IHR)

Beitrag von Bernhard Oberrauch
(
->Übersetzung ins Italienische – traduzione in italiano)

Kurze Zusammenfassung

Es wurden von den Medien und der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet Vertragswerke und Allianzen entwickelt, die sich nach einer eventuellen Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten der WHO Ende Mai 2024 zu einer Diktatur unter dem Vorwand der Gesundheit führen könnten.

Beide Rechtsvorhaben, der WHO-Pandemievertrag und die Änderung der Internationale Gesundheitsvorschriften (IHR) sind absurd und wahnsinnig, sie verletzen unsere Verfassung und machen uns von den großen multinationalen Konzernen abhängig. Beide Rechtsvorhaben überlassen die Verantwortung den Regierungen, souveräne zu entscheiden, ihre Souveränität an die WHO abzugeben. Es ist für unsere Freiheit und Demokratie unbedingt notwendig, dass unsere Regierungen diese ablehnen. Die Regierungen müssten vor einer Entscheidung eine breite und offene Debatte in der Bevölkerung anstoßen, wenn sie noch den Grundsatz einhalten, dass „die Macht vom Volk ausgeht“.

Die Beschreibung hier ist und bleibt notwendigerweise unvollständig, dieses Thema ist sehr umfangreich und komplex, darüber wurden schon ganze Bücher geschrieben, ein sehr empfehlenswertes ist jenes der auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwältin Beate Bahner „WHO-Pandemievertrag - Der finale Angriff auf Ihre Freiheit“ [Bahner, Kopp-Verlag 2024].

Im Detail

Ich habe mir den WHO-Pandemievertrag und die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) im Detail angeschaut und lade alle Interessierten, insbesondere auch die investigativen Journalisten ein, die Originale und die Ableitungen unter die Lupe zu nehmen.

Wie in meiner Analyse der Finanzierung der WHO lege ich auch hier alle meine Quellen offen, damit meine Überlegungen nachvollziehbar werden.

Zum WHO-Pandemievertrag „Proposal for the WHO Pandemic Agreement“, Fassung vom April 2024;

Zero draft of the WHO CA+ https://inb.who.int/home/inb-process#Zero%20Draft

A/INB/4/3 1 February 2023 https://apps.who.int/gb/inb/pdf_files/inb4/A_INB4_3-en.pdf

dazu die Übersetzung ins Deutsche mit von mir markierten Stellen;

davon die Prämissen von mir Punkt für Punkt übersetzt und kommentiert: download kommentierte Prämissen

zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR), die originale englische Vergleichsfassung von 2022 und die neuere originale englische Vergleichsfassung vom 17.April 2024, sowie die derzeit gültige Fassung von 2005 in deutscher Sprache.

IHR https://apps.who.int/gb/wgihr/?sfvrsn=4b549603_12

IHR International Health Regulation (englisch) mit Änderungen 2024:https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr8/WGIHR8_Proposed_Bureau_text-en.pdf

IHR International Health Regulation (englisch) mit Änderungen 2022: https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf

Die „Zeit Online“ vom 10.05.2024 behauptet, „Pandemieabkommen der WHO vorläufig gescheitert. Die Mitgliedsländer der Weltgesundheitsorganisation konnten sich nicht auf einen Vertrag zum Umgang mit Pandemien einigen. Die Verhandlungen sollen fortgesetzt werden.“ Die Pressemitteilung der WHO liest sich aber anders: „… Die Regierungen der Welt haben sich heute darauf geeinigt, im Vorfeld der am 27. Mai 2024 beginnenden Siebenundsiebzigsten Weltgesundheitsversammlung die Arbeit an einem vorgeschlagenen Pandemieabkommen fortzusetzen und den Entwurf weiter zu verfeinern. ...“

Tatsächlich scheint es so, als wolle die WHO die eigene Verfassung verletzen und grundlegende Änderungen in beiden Rechtsvorhaben unter Nicht-Beachtung der 6-Monate-Frist durchsetzen.

Beide Rechtsvorhaben sind so geschrieben, dass im ersten Blick auch verstanden werden könnte, dass der Vertrag die Souveränität der Regierungen garantiert. Norbert Häring bewundert die irreführende Schreibweise als Spitzenleistung in „Doppeldenk“. Die Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil beschreibt das so, dass die Demokratie rein formal nicht beeinträchtigt scheint, aber dass sie de facto massiv beschädigt ist. In beiden Rechtsvorhaben ist keine Rechenschaftspflicht zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen wie Lockdown und Impfen vorgesehen, es wird nicht überprüft, ob der Schaden den Nutzen überwiegt. https://www.mwgfd.org/was-will-die-who/

  • Der von der WHO vorgeschlagene Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften IHR waren für mich der konkrete Anlass, um über Korruption in der WHO nachzudenken, weil hier eine „Pandemie“-Politik mit menschenverachtenden Maßnahmen auf ewig zementiert werden soll [WHO-Informations-Veranstaltung vom 22. März 2024 im Waltherhaus Bozen: Vortrag von RA Philipp Kruse, Vortrag von RA DDr. Renate Holzeisen Vortrag der Verfassungsrechtlerin Prof. Carmen Capolupo]. Die als „alternativlos“ dargestellten Maßnahmen haben sich in der Corona-„Pandemie“ als verfehlt herausgestellt, siehe die von MultiPolar herausgeklagten Protokolle des RKI [multipolar]. Für den Mediziner Univ. Doz. Dr. med. Gerd Reuther ist die WHO mit ihrem Pandemievertrag und der jahrzehntelangen Praxis nicht mehr glaubwürdig. Regierungen und von ihnen kontrollierten Institute haben sich darin als die größten Verbreiter von Fehlinformation gezeigt.

Hier meine ausführlicheren Anmerkungen zum WHO-Pandemievertrag, ergänzend zu den Kommentaren der übersetzten Prämissen:

1. Die WHO macht Angst vor Pandemien, wobei sie vor allem eine Übertragung von übertragbaren Krankheiten vom Tier auf die Menschen behauptet, die sogenannten Zoonosen. Dabei ist es inzwischen bekannt, dass der wahrscheinliche Ursprung des Wuhan-Corona-Virus aus einem Labor stammt, welches gain-of-function-Forschung betrieben hat. Die Herstellung von Biowaffen ist eigentlich weltweit verboten, aber mit diesem WHO-Pandemievertrag soll sie nicht nur legalisiert, sondern auch kommerzialisiert werden. [PABS „Artikel 12. Zugang und Vorteilsausgleich“; Bahner, S.218]

2. Die WHO sieht den Gesundheitsschutz vor den übertragbaren Krankheiten nur in Impfungen, anderen medizinischen Wirkstoffen und Absonderung/Quarantäne. Eine natürliche Immunität scheint sie nicht zu erkennen, deshalb ist der WHO-Pandemievertrag ein Geld-Beschaffungs-Vertrag für die Pandemie-Industrie.

3. Eine Immunität politischer Art gibt es nur für die eigenen Beamten, allen voran für den Generaldirektor. Sie sind nicht rechenschaftspflichtig und können für ihre Taten nicht strafrechtlich oder zivilrechtlich belangt werden. Für die Pandemie-Industrie ist diese Konfiguration ideal, da sie zweckgebunden „spenden“ dürfen und ihre Interessen mit dem Schutz der WHO umgesetzt werden.

4. Inszenierungen der Pandemien gibt es nicht nur in der Realität (wie zum Beispiel die Affenpocken-Pandemie von 2022 oder die Schweinegrippe), sondern auch in diversen Planspielen. Kurz vor der Corona-“Pandemie“ gab es das Planspiel „Event 201“.

Hier meine ausführlicheren Anmerkungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR):

1. In den Änderungen der Gesundheitsvorschriften wird die „Empfehlung“ in eine „Verpflichtung“ umgewandelt. Dies bedeutet automatisch eine Änderung der WHO-Verfassung, da dort eine Freiwilligkeit der Staaten verankert ist. Damit gilt die 6-Monate-Frist und die 2/3-Mehrheit auch für die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, und die von den Beamten der WHO behauptete „technische Änderung“, für welche eine einfache Mehrheit von 51% ausreiche, ist falsch. [Bahner, S.59]

2. In der Fassung von 2022 wurden noch die Beachtung der Menschenrechte gestrichen, in der Fassung vom 17.April sind sie wieder enthalten. Ob die Rückstellung der Menschenrechte aus eigener Einsicht oder unter dem Druck der aufwachenden Öffentlichkeit erfolgt, ist nicht bekannt. Sie offenbart jedenfalls den Geist der Akteure der Änderungen der Gesundheitsvorschriften. Aber auch die derzeit gültigen Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 haben die Verletzungen der Menschenrechte in der Corona-“Pandemie“ nicht verhindert, obwohl sie formal eingehalten hätten werden müssen.

3. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften betreiben die gleiche Angstmache wie der Pandemie-Vertrag, wonach tödliche Erreger vom Tier auf die Menschen überspringen und diese nur durch medizinische Wirkstoffe in den Griff zu bekommen seien, für welche es dann bei PHEIC-Pandemien Notfallzulassungen von Impfstoffen geben müsse, wo die Wirkung und Sicherheit gar nicht mehr nachgewiesen werden müssen – dies gilt für beide Rechtsvorhaben. [Bahner, S.184]

RKI https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IGV/igv_node.html

… Die wachsende Mobilität der Menschen zieht jedoch auch einen schnellen Transfer von Gesundheitsrisiken wie Infektionen nach sich. Vor dem Hintergrund zum Beispiel der rasanten Ausbreitung der SARS-Infektion 2003 und der drohenden Entstehung eines hochpathogenen Influenzaerregers für den Menschen wurde eine Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 1969 forciert. Die neue Fassung, im Folgenden mit IGV (2005) abgekürzt, wurde im Juni 2005 von der 58. Weltgesundheitsversammlung der WHO verabschiedet und ist seit dem 15. Juni 2007 völkerrechtlich verbindlich.

Die IGV bilden das völkerrechtliche Fundament der internationalen Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Neben verbindlichen Verpflichtungen enthalten die IGV eine Reihe Maßnahme-orientierter Empfehlungen der WHO. Dazu gehören spezifische zeitlich befristete (herausgegeben vom Notfallausschuss) oder ständige Empfehlungen (herausgegeben vom Prüfungssauschuss), die nach Feststellung eines Ereignisses von internationaler Tragweite oder bei Vorliegen einer bestimmten Gefahr von der WHO in Übereinstimmung mit Artikel 49 oder 53 gegeben werden können. Darüber hinaus werden allgemeine und besondere Bestimmungen für Maßnahmen beschrieben, die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf Beförderer oder Beförderungsmittel, Reisende oder Güter, Container oder Container-Verladeplätze durchgeführt werden können oder müssen. …
“ (Stand: 25.11.2022)

deutsche Übersetzung https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005937

Es gibt jetzt schon keine Überwachung und Rechenschaftspflicht der Handlungen des Generaldirektors art.6,12,49

4. Zensur der „Infodemie“, Bekämfung der „Desinormation“: „[Bahner, S.200]

In der originalen englische Vergleichsfassung von 2022 steht bei Art.44: „(h) (new)in countering the dissemination of false and unreliable information about public health events, preventive and anti-epidemic measures and activities in the media, social networks and other ways of disseminating such information“, auf deutsch: "(h) (neu) bei der Bekämpfung der Verbreitung falscher und unzuverlässiger Informationen über Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, präventive und antiepidemische Maßnahmen und Aktivitäten in den Medien, sozialen Netzwerken und anderen Formen der Verbreitung solcher Informationen". Die WHO hat sich damit zum Wahrheitsministerium erklärt und veranlasst bereits jetzt schon über viele soziale Medien eine Zensur der ihr unliebsamen Informationen, z.B. bei Youtube.

Impfkritik ist der WHO ein besonderer Dorn im Auge, unabhängig davon, ob sie berechtigt ist oder nicht.

In der neueren originalen englischen Vergleichsfassung vom 17.April 2024 ist dieser Punkt (h) nicht mehr enthalten, wird aber de facto jetzt schon umgesetzt.

Es gäbe zu den beiden Rechtsvorhaben noch viel zu sagen, was den Rahmen dieses Artikels sprengt. Zur Vertiefung verweise ich auf das Buch von Beate Bahner „WHO-Pandemievertrag: Der finale Angriff auf Ihre Freiheit“ vom Februar 2024 im Kopp-Verlag

sowie auf folgende Quellen

Eine ausgezeichnete Übersicht über das Pandemieabkommen, die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften IHR und dessen Folgen für unsere Gesellschaft bietet das Expertengespräch mit Beate Bahner, Prof. Dr. Stefan Hockertz, Philipp Kruse und Gerhard Wisnewski. Moderation: Katrin Huß, Kopp-Verlag [->yt, ]

MANOVA The Great WeSet: „Die Gesundheits-Weltherrschaft“ (Beate Bahner, Philipp Kruse, W. v. Rossum)

04.05.2024 https://www.youtube.com/watch?v=ytz0J3oPwac

Im Manova-Exklusivgespräch mit Walter van Rossum erläutern die Anwälte Beate Bahner und Philipp Kruse, warum der WHO-Pandemievertrag dazu geeignet ist, alle Nationalstaaten ihrer Souveränität zu berauben und Pharmainteressen unterzuordnen. [„mBK“]

https://www.byoblu.com/tag/trattato-pandemico/

https://www.byoblu.com/2024/03/07/trattato-pandemico-oms-linea-del-governo-disattesa-dai-commis-di-stato-chi-li-controlla/

https://www.radioradicale.it/scheda/726369/il-caso-oms-e-i-trattati-internazionali-limiti-invalicabili-e-compatibilita

https://www.radioradio.it/2024/05/invettiva-in-parlamento-contro-oms/

https://www.comilva.org/informazione/covid-editoriale-comilva/dalla-risposta-globale-al-coronavirus-al-trattato

https://norberthaering.de/macht-kontrolle/pandemievertrag4-24-leitung

https://gemeinwohl-lobby.de/who-pandemievertrag-und-ihr/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale-gesundheitspolitik/global/who/internationales-pandemieabkommen

https://www.oval.media/corona-film-5/

Die Herausforderungen einer Aufarbeitung als Voraussetzung für eventuelle Vereinbarungen der Staaten zur Krisenbekämpfung beschreibt Tom-Oliver Regenauer unter „Korrelation, Kausalität & Kapitalverbrechen“.

Schlussfolgerung

Beide Rechtsvorhaben sind absurd und wahnsinnig, sie verletzen unsere Verfassung und machen uns von den großen multinationalen Konzernen abhängig. Es ist für unsere Freiheit und Demokratie unbedingt notwendig, dass unsere Regierungen diese ablehnen.

Selbstkritik ist bei der WHO keine zu bemerken. Statt einzugestehen, dass die Corona Maßnahmen sinnlos und menschenverachtend, ja kriminell waren, will die WHO diese Maßnahmen dauerhaft fortführen. Beide Rechtsvorhaben sind Selbst-Schädigungs-Verträge und eine Katze im Sack.

Es ist Zeit für Aufarbeitung und Wiedergutmachung.

Weiters wäre es auch gut, wenn unsere Länder aus der WHO aussteigen würden, eine grundlegende Reform der WHO zum Schutz der Menschheit vor der Pharma-Industrie ist wahrscheinlich nur von außen möglich.

Bernhard Oberrauch