Pilotprojekt Nasenbohrertest – Sinn oder Unsinn?
Laut Aussagen von LR Thomas Widmann auf der Pressekonferenz am 2. März 2021 hat die Landesregierung beschlossen, kurzfristig (04. und 05. März 2021) an 14 deutschsprachigen und 4 ladinischen Grundschulen ein „Nasenbohrertest“-Pilotprojekt* an rund 1.800-2.000 SchülerInnen durchzuführen.
Die Tests werden nur an jenen SchülerInnen durchgeführt, deren Erziehungsberechtigte die Einwilligung dazu geben.
Weiterführende Links:
Informationen der Landesregierung zum Pilotprojekt “Nasenbohrertests“
Dokument „Gebrauchsanweisung PANBIO™ COVID-19 Ag ANTIGEN-SCHNELLTEST“
Diese Gemeinschaftsaktion von Landesregierung, Landesschuldirektion und Sanitätsbetrieb geht eindeutig auf Kosten der Schulkinder und der Lehrerschaft, aber auch der Gesellschaft insgesamt. Viele Tests – viele gesunde „Positive“ – richtig fette Angstnachrichten - mehr Lockdown, so das bisherige Erfolgsrezept welches offensichtlich weiter verfolgt werden soll – wenn wir es zulassen.
Wir fordern alle betroffenen Eltern und LehrerInnen auf, sich an Hand der hier sowie auch anderweitig vorliegenden Information ein Bild über diese Aktion zu machen, und anschließend eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.
Zu diesem Zweck hier einige Auszüge aus dem Beipackzettel des für den Einsatz vorgesehenen Tests (Panbio™ COVID-19 Ag Rapid Test Device), jeweils mit der Seitenangabe sowie Anmerkungen:
„Gebrauchsanweisung PANBIO™ COVID-19 Ag ANTIGEN-SCHNELLTEST“.
Seite 18: „Der Panbio™ COVID-19 Ag Rapid Test Device ist ein in-vitro diagnostischer Schnelltest zum qualitativen Nachweis von SARS-CoV-2 Antigen (Ag) in menschlichen nasalen Abstrichproben von Personen, die die klinischen und / oder epidemiologischen Kriterien von COVID-19 erfüllen.“
Anmerkung: Die Landesregierung und der Sanitätsbetrieb müssen vor Einsatz des Tests die Begründung dafür liefern, weshalb gesunde, bzw. fieberfreie und COVID-symptomfreie, SchülerInnen in Südtirol „die klinischen und/oder epidemiologischen Kriterien von COVID-19 erfüllen“, bzw. weshalb sie diese verdächtigen, akut mit Covid-19 infiziert zu sein. Andernfalls ist der Einsatz dieses Tests von vornherein als nicht sinnvoll einzustufen.
Seite 18/19: „Der Test liefert vorläufige Testergebnisse. Negative Testergebnisse schließen eine SARS CoV-2 Infektion nicht aus und dürfen nicht als alleinige Grundlage für eine weitere Behandlung oder andere Managemententscheidungen herangezogen werden. Negative Ergebnisse müssen mit klinischen Beobachtungen, Patientenanamnesen und epidemiologischen Informationen abgeglichen werden.“
Anmerkung: „Vorläufig“, „schließen … nicht aus“ - der Hersteller scheint wenig von der Zuverlässigkeit seines Produkts zu halten. Anders ausgedrückt: auch jedes negativ getestete Kind müsste laut Herstellerangaben erst einmal von einem Arzt untersucht werden, da es ja trotz negativem Testergebnis eine SARS-CoV-2 Infektion haben könnte.
Seite 20: „Diese Gebrauchsanweisung ist von einer ausgebildeten, medizinischen Fachkraft strikt zu befolgen, um genaue Ergebnisse zu erzielen.“
Anmerkung: Laut LR Widmann kann der Test „ohne zwingende Anwesenheit von Gesundheitspersonal durchgeführt werden“. Wenn also bei der Testung keine medizinische Fachkraft anwesend ist, wer übernimmt dann die Verantwortung? Die anwesenden Lehrpersonen? Die Landesschuldirektion? Der Landesrat? Oder sollen diese die SchülerInnen selbst übernehmen?
Seite 20: „Alle Anwender müssen die Anleitung vor der Test-Durchführung sorgfältig lesen.“
Anmerkung: Die SchülerInnen sind laut Pilotprojekt und Werbefilm zusammen mit den LehrerInnen als Test-Anwender vorgesehen. Wird der Hersteller irgendeine Haftung bei Selbstanwendung durch Minderjährige übernehmen? Wohl kaum. Zum Handkuss kommen im Haftungsfall wiederum die anwesenden Aufsichtspersonen.
Seite 23: „Die Testergebnisse müssen in Verbindung mit anderen klinischen Daten bewertet werden, die dem Arzt zur Verfügung stehen.“
Anmerkungen: Laut Infoblatt „FAQ Nasenbohrer-Tests“ des Südtiroler Sanitätsbetrieb (Seite 2) darf das Kind bei einem positiven Testergebnis „nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Über die Schule wird beim Südtiroler Sanitätsbetrieb die Durchführung eines PCR-Tests angefragt. Weiters werden die Eltern informiert. Der PCR-Test dient der Überprüfung des Ergebnisses des Nasenbohrer-Tests. Fällt dieser positiv aus, wird das Kind in Isolation versetzt und mit der Umfeldanalyse begonnen.“ Die Spirale beginnt sich somit wieder zu drehen (Tests im Umfeld, Quarantänen, mögliche Klassen-/Schulschließungen usw.). Diese Aktion gibt vor, Schulschließungen vermeiden bzw. Schulöffnungen wieder ermöglichen zu wollen. Die Wahrscheinlichkeit, dass damit Gegenteil bewirkt wird, ist sehr groß!
Last but not least: Die Nasenbohrertest-Aktion an den Südtiroler Grundschulen ist als medizinischer Eingriff zu werten und widerspricht den Richtlinien der Konvention von Oviedo – einem internationalen Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin – welche auch in Italien Gültigkeit hat.
Die Entscheidung liegt allein bei euch Eltern!
Weiterführende Links:
Informationen der Landesregierung zum Pilotprojekt “Nasenbohrertests“
Dokument „Gebrauchsanweisung PANBIO™ COVID-19 Ag ANTIGEN-SCHNELLTEST“
*Begriffsdefinitionen „Pilotprojekt“
Pilotprojekt laut Duden: Projekt, in dem versuchsweise neuartige Verfahren, Arbeitsweisen o. Ä. angewendet werden
Pilotprojekt laut Wikipedia: … allgemein Großversuche oder Demonstrationsprojekte, die bei gesellschaftlich, wirtschaftlich und technisch risikobehafteten Entwicklungen vor die allgemeine Einführung gesetzt werden, um Fragen der Akzeptanz, der Wirtschaftlichkeit, des Marktpotentials und der technischen Optimierung im Feldversuch […] zu erproben …