Schweizer Gesundheits-Behörde warnt vor FFP2 Masken

Die Maskenpflicht als Schutzmaßnahme ist seit ihrer Einführung heftig umstritten. Bis Anfang 2020 war Stand der Wissenschaft und Forschung, dass von der Verwendung von Masken abgeraten wurde. Studien bei Grippe Epidemien hatten keine Schutzwirkung gezeigt. Erst im März 2020 wurde ohne jegliche wissenschaftliche Begründung die Maskenpflicht eingeführt und seit 2021 gilt in Österreich und der Schweiz sogar eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2 Masken, wider dem Rat von Experten.

Die Europäischen Gesundheitsbehörde ECDC aber auch das Bundesamt für Gesundheit BAG raten von der Verwendung von FFP2 Masken ab. Auf deren Webseite steht eindeutig:

„Für den privaten Gebrauch empfehlen wir keine Atemschutzmasken. Auch in der aktuellen Situation mit der Ausbreitung der neuen Virusvarianten empfehlen wir momentan für den privaten Gebrauch keine Atemschutzmasken, wie beispielsweise FFP2-Masken. Atemschutzmasken wurden zum Schutz vor Feinstaub bei bestimmten Arbeiten entwickelt und sind beispielsweise für Pflegekräfte nur bei bestimmten, besonders riskanten Eingriffen empfohlen.

Bei Atemschutzmasken, wie FFP2-Masken, ist die Zuverlässigkeit schwer zu gewährleisten, da unter anderem die Handhabung und das korrekte Tragen der Atemschutzmasken Schwierigkeiten darstellen.“

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