"Südtirol testet": Infos zu den Massentests

Die Gerüchte über die für das Wochenende vom 20. bis 22.11.2020 angeordneten „freiwilligen“ Massentests werfen viele Fragen auf, daher wollen wir versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Auf der öffentlichen Info-Seite der Provinz Bozen findet ihr unter “Dokumente zum herunterladen - Verordnungen und Mitteilungen” die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 70/2020 vom 17.11.2020.

In dieser Verordnung steht:

“...dass es im Rahmen dieser Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie durch Erkennung und Isolierung auch asymptomatischer positiver Personen notwendig erscheint, ein Screening der Bevölkerung Südtirols, auf freiwilliger Basis, mit Hilfe von Antigen- Schnelltests mit Nasen-Rachenabstrich (in der Folge Antigen-Schnelltests) durchzuführen, ...”

Auf der Internetseite der Provinz BZ findet man auch Antworten auf häufig gestellte Fragen. Eine davon lautet:

„Ist es verpflichtend, am Test teilzunehmen?”

“Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Wo es die allfälligen Sicherheitsprotokolle vorsehen, kann in den Betrieben nur jenes Personal eingesetzt werden, welches getestet wird. Dabei können neben den vom Landesgesundheitssystem angebotenen Tests auch andere Dienste in Anspruch genommen werden, wenn sie von Personal mit den nötigen beruflichen Voraussetzungen durchgeführt werden sowie in die Datenbank des Südtiroler Sanitätsbetriebes eingetragen werden.“

(Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 16.11.2020)

Also hat die Freiwilligkeit auch Beschränkungen!

Unternehmer dürfen Mitarbeiter welche Publikumskontakt u/o Kontakt mit anderen Mitarbeitern haben, anscheinend nur noch einsetzen, wenn diese einen negativen Corona Test vorweisen.

Sollte sich ein Mitarbeiter nicht am Corona-Screening beteiligen, darf dieser nur mehr dann eingesetzt werden, wenn seine Tätigkeit in dem mit dem Betriebsarzt und dem Covid-Komitee definierten Sicherheitsprotokoll nicht als Tätigkeit mit großem Risiko eingestuft ist (z.B. weil es keine Kontakte zu Dritten gibt Bsp. dauerhaft im Smartwork ohne direkten Kunden oder Mitarbeiterkontakt).

Daraus folgt, dass die meisten Unternehmen von ihren Mitarbeitern verlangen, sich an diesem Screening zu beteiligen, sprich sich testen zu lassen.

Was können nun diejenigen tun, die sich nicht an dem Screening beteiligen wollen und auf die in der Verordnung vorgesehene Freiwilligkeit bestehen?

  • Darauf hoffen, dass die ArbeitgeberInnen entgegekommend sind, Homeoffice oder andere kontaktlose Möglichkeiten anbieten.

  • Sich bei der Ärztin Ihres Vertrauens testen lassen, wenn diese das Ergebnis in die Datenbank des Südtiroler Sanitätsbetrieb eintragen kann. Dazu steht unter den häufig gestellten Fragen (siehe oben):

„Wird auch ein privat durchgeführter Test, z.B. bei der Apotheke oder beim Hausarzt, für die Test-Aktion anerkannt? Wenn ja, wohin muss die Meldung des Resultats geschickt werden?

Ja, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden vor Beginn der Aktion "Südtirol testet" und bis zu 72 Stunden danach bei anerkannten Einrichtungen durchgeführt wird. Diese müssen das Testergebnis in der Plattform des Sanitätsbetriebes eingeben. Hier finden Sie die Listen der Ärzte für Allgemeinmedizin und der Apotheken, die den Test anbieten.“
(Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 17.11.2020)

Hier findet ihr die öffenltiche Listen der Apotheken und Hausärzte wo ihr euch neben den Testzentren ebenfalls testen lassen könnt.

  • Wenn möglich, Urlaub nehmen bis der Moment vorbei ist. Der Südtiroler Testbetrieb schreibt auch: „ein negatives Testergebnis ist nur eine Momentaufnahme, deshalb sollten die Hygieneregeln (Abstand, Maske, Desinfektion, Lüften) auch weiterhin eingehalten werden.“

  • Den Test verweigern und dies dem Arbeitgeber gegenüber begründen. Sollte irgendein Zwang zum Test erfolgen eine schriftliche Bestätigung, dass irgendwelche gesundheitlichen Folgen von dem der den Zwang ausübt oder von den Testern übernommen werden (Nasenbluten, Schluckbeschwerden, usw.).

  • Sich gegebenenfalls Rechtsbeistand holen.

Hier findet ihr noch eine aktuelle Empfehlung von Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen auf die Frage, wie sich Angestellte wehren können. (Stand 19.11.2020)

12.11.2020

Interview mit Dr. Renate Holzeisen

Rechtsanwältin Dr. Dr. Renate Holzeisen ist gerade noch dabei etwas zu diesem Thema auszuarbeiten, hat Ihren Standpunkt aber bereits in folgendem Video deutlich gemacht:

 
 
 

12.11.2020 - Benjamin Profanter

Unternehmer sagt “Stop”!

Die Landesregierung geht mit der aktuellen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus drastische Schritte und nimmt unter anderem auch die Südtiroler Betriebe in die Pflicht: wenn am 20. November die Massentests in der Bevölkerung starten, sollen Unternehmer alle Mitarbeiter testen lassen. Es heißt, verweigere sich das Unternehmen, so müsse es schließen. Verweigere sich ein Mitarbeiter, so sei dieser zu suspendieren.


Unternehmer Benjamin Profanter geht mit mutigem Beispiel voraus und stellt sich den neuen Vorschriften des Landeshauptmanns Arno Kompatscher entgegen! Seine Message an die Mitarbeiter:

“Info für die Mitarbeiter zum Erpressungsversuch mit dem Schnelltest durch den LH: wer sich freiwillig testen lassen will, dem steht das natürlich frei. Eine Testkampagne auf freiwilliger Basis ist unterstützenswert. Wer sich nicht testen lassen will, hat bei uns im Betrieb aber KEINE negativen Auswirkungen zu erwarten. Bei uns darf jeder (gesunde) Mitarbeiter zur Arbeit kommen, auch wenn er keinen Schnelltest gemacht hat. Der LH kann mich als Inhaber nicht zwingen einen Mitarbeiter zu beurlauben oder zu suspendieren, dafür fehlt ihm jegliche rechtliche Grundlage. Diese offensichtliche Erpressung verletzt gleich mehrere verfassungsrechtlich geschützte Grund- und Menschenrechte. Daher werde ich mich als Geschäftsführer dieser Verordnung nicht fügen, denn die Beschneidung der Meinungs- und Entscheidungsfreiheit hat für mich hiermit das akzeptable Maß überschritten. Der LH verletzt mit seiner Verordnung grundlegende Persönlichkeitsrechte, und das mit erpresserischen Mitteln. Daher hat der LH mein Vertrauen endgültig verloren.“


Wir hoffen inständig, dass diesem mutigen Beispiel viele Südtiroler Betriebe folgen und ihre Mitarbeiter nicht zur Teilnahme an den Massentests zwingen werden!

Halten wir zusammen. Gemeinsam sind wir stark!

TestsCarolin Herberg