Wichtiges Urteil als Präzedenzfall in Reggio Emilia

Der Richter von Reggio, Dario De Luca, erklärt, dass die dpcm, die vor einem Jahr den Lockdown eingeführt haben, als "illegitim", weil im Widerspruch zu Artikel 13 der Verfassung, der die "unverletzliche" persönliche Freiheit definiert.

Es geht um das Dekret vom 8. März 2020, das erste nationale Dpcm. Es ist die erste strafrechtliche Maßnahme dieser Art in Italien.

Im Urteil ging es um die Selbsterklärung von zwei Personen, die am 13. März 2020 von den Carabinieri von Correggio angehalten wurden, als dieser Dcpm schon in Kraft getreten war. Sie gaben darin gesundheitliche Gründen an, als sie außerhalb des Hauses angehalten wurden. Die Carabinieri fanden heraus, dass sie gar nicht das Krankenhaus betreten hatten und leiteten alles der Staatsanwaltschaft weiter. Diese beschuldigte sie der Urkundenfälschung, das mit drei Monaten Haftstrafe enden und in einer Geldstrafe umgewandelt werden könnte. So kamen sie vors Gericht.

Richter De Luca sprach die beiden frei, "weil der Tatbestand kein Verbrechen darstellt". Schließlich seien die Angeklagten gezwungen gewesen, eine Selbsterklärung zu unterschreiben, die unvereinbar und illegitim vor dem italienischen Gesetz ist. Er fügte hinzu, dass die Verpflichtung, zu Hause zu bleiben, eine einschränkende Maßnahme der persönlichen Freiheit sei, was nur bei einem Verbrechen und dementsprechenden Urteil möglich sei. Die Nichteinhaltung eines dcpm, eines Verwaltungsaktes, gehöre nicht dazu, da dieser auch noch laut der Verfassung rechtswidrig sei.

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