Ihr Lieben,

wir haben lange darauf gewartet, euch diese Nachricht zu überbringen, und endlich ... nach langem Warten (der Fall wurde am 14. Juli entschieden!) kam das Urteil ... und zwar auf die beste Art und Weise ... indem es uns in vollem Umfang Recht gab!!!

Manch einer mag sagen ... nun, es stand schon im Entwurf des Ministerialerlasses für den Schulplan 2021/2022 vom 27. Juli, dass es, wenn es die richtige Distanzierung gibt, keine Masken für unsere Kinder geben wird, aber zufälligerweise kommt dieser Plan, nachdem unser Urteil kurz vor der Veröffentlichung stand!

Zufall?

Im Übrigen wird bereits angedeutet (was bereits geschehen ist), dass es sich in Wirklichkeit nicht um einen Sieg handelt, weil die Berufung mangels Streitwert für unzulässig erklärt wurde.

Aber diese Prämisse wurde von den Richtern vorgegeben, und wir wussten es bereits und haben es erwartet, da wir gelernt haben, dass die DPCMs von Natur aus eine sehr begrenzte Dauer haben (weshalb sie eine nach der anderen machen mussten und wir sie alle herausfordern mussten ...alle!!).

Und nur dank euch, die ihr alle immer an uns (drei völlig Fremde) geglaubt und diese Aktion moralisch und wirtschaftlich unterstützt habt, vor allem aber dank den Anwälten Scifo und Corrias, sind wir zu diesem fantastischen Urteil gelangt!!!

Ein Urteil, das in der Sache (also in der Substanz und vor allem nach einer gründlichen und sorgfältigen Analyse aller Akten und der von beiden Parteien vorgelegten Beweise - also nicht, wie bisher, in einer summarischen und eiligen Art und Weise) uns DEFINITIV recht gegeben hat!

Es hat nämlich die Unzulässigkeit der obligatorischen Verwendung von Masken auf der Schulbank für Kinder unter 12 Jahren bei sozialer Distanzierung bekräftigt, weil der Staat (wie bereits im Februar 2021, wiederum vom Regionalen Verwaltungsgericht Latium, festgestellt) im Gegensatz zu den diesbezüglichen Leitlinien des CTS und der WHO mit Befugnisüberschreitung und ohne vorherige Untersuchung und Begründung gehandelt hat.

Die fragliche Regelung wurde daher als unverhältnismäßig und unvernünftig anerkannt, zumal sie erga omnes (d. h. für alle Minderjährigen in jeder Region) unabhängig von der spezifischen epidemiologischen Situation in den einzelnen Gebieten angewandt wurde.


  • Kann die Entschädigung von allen oder nur von den Antragstellern gefordert werden?


  • Und bei letzteren nur durch den Hauptkläger oder auch durch Adiuvandum-Kläger (d.h. diejenigen, die später beigetreten sind)?


  • Müssen es Einzelklagen sein oder wird es eine Sammelklage geben?


  • Wenn wir mit diesem Urteil zu unseren Direktoren gehen, werden unsere Kinder dann ohne Maske die Schulbank drücken oder nicht?



Wir werden versuchen, all diese und andere Fragen mit Rechtsanwalt Corrias in einer Facebook-Live-Sendung zu beantworten, über die wir euch bald informieren werden.

Wir veröffentlichen das von Studio Massafra zur Verfügung gestellte Urteil mit unkenntlich gemachten Daten, obwohl leider ein Urteil ohne unkenntlich gemachte Daten im Umlauf ist.

Unserer Meinung nach könnte man durchaus eine Sammelklage machen.

Wir werden mit unseren Anwälten prüfen, ob sie auch auf Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren ausgedehnt werden kann.

Während wir auf die Live-Übertragung warten, möchten wir unseren Dank an jeden einzelnen von euch erneuern: Nur dank eures VERTRAUENS und eurem ZUSAMMENHALTEN war dies möglich!

Danke von Herzen

Wir sind sicher, dass dies (VERTRAUEN und ZUSAMMENHALTEN) das Licht zurückbringen und uns aus dem Tunnel holen wird....

Oriana, Viviana und Francesca