Rechtsanwältin Renate Holzeisen hat mit ihren RA-Kollegen Linda Corrias und Francesco Scifo im Auftrage mehrerer Südtiroler Unternehmen beim Verwaltungsgericht Bozen Rekurs gegen die Bestimmung der „Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 8/2021 vom 17.02.2021“ bezüglich der Verpflichtung für die Bewegung in und aus dem Gebiet bestimmter Gemeinden ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Abstrichtests, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorzulegen, samt Antrag auf Dringlichkeitsverfügung eingereicht.
Aufgrund des großen allgemeinen Interesses an der Angelegenheit, stellen wir den Rekurs, der mit Verfahrensnummer 39/21 behängt, online.