Rekurs gegen Strafe für Maskenverweigerung
Rechtsanwälte haben eine Vorlage für einen Rekurs ausgearbeitet, um sich gegen ein „verbale“ (Verwaltungsprotokoll) wegen Nichteinhaltung der Maskenpflicht im Freien zu wehren.
Vorgehensweise
Das Word-Dokument “Maske im Freien…” ist auszufüllen. Es ist die erste Phase der Verteidigung, ein Vordruck für den verwaltungsrechtlichen Rekurs, für den Fall, dass man von Polizei, Carabinieri oder anderen Exekutivkräften ein "verbale" bekommt, weil man die Maskenpflicht im Freien missachtet hat.
Der Rekurs kann
entweder zusammen mit einem Foto von dem verbale mit einer PEC-Adresse zu der im Word-Dokument angegebenen PEC-Adresse geschickt werden (ACHTUNG: bitte immer auf den verbale schauen, wohin man den Rekurs schicken soll, es kann auch sein, dass das Regierungskommissariat angegeben wird, dann dorthin schicken);
oder mit einem Einschreiben mit Rückantwort zugestellt werden. Achtung: Nur mit Rückantwort ist der Rekurs gültig! Das Einschreiben muss folgende Dokumente beinhalten: ausgefülltes Word-Dokument, Kopie des verbale.
Info
Nur wenn als Antwort auf diesen Rekurs noch eine definitive Strafe von der Autonomen Provinz Bozen kommt, was in unserer Erfahrung bislang noch nicht passiert ist, ist es nötig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um nochmals Einspruch beim Friedensrichter einzulegen. Für diesen Fall haben wir aber auch unsere Rechtsanwälte, die bereit sind, ermäßigt dafür zu arbeiten. Wendet euch an orga@frei-netz.org.