Anweisungen für die legalen Aktionen im Sanitätsbereich

Dezember 2021

 

Gesundheitswesen: Was ab 1. Januar 2022 zu tun ist

In diesem Video und in dem beigefügten neuen Vademecum finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihren Arbeitsplatz ab dem 1. Januar zurückzuerobern.

Vademekum: https://www.difendersiora.it/sanitari172

 
 


Wichtig FÜR ALLE SUSPENDIERTEN BESCHÄFTIGTEN IM GESUNDHEITSWESEN

In der Gesetzesverordnung 172 hat die Regierung einen Fehler gemacht, der von den Beschäftigten des Gesundheitswesens genutzt werden kann, um wieder in den Dienst aufgenommen zu werden. Schnelles Handeln ist gefragt, am besten noch Heute (29.11.2021) den Antrag auf sofortige Wiedereinstellung an die vorgegebenen Adressen schicken! weiterlesen

 
 

AUFFORDERUNGS- bzw. ABMAHNSCHREIBEN

Allen im Gesundheits- und Pflegewesen Tätigen, die sich rechtlich mit unserer anwaltschaftlichen Hilfe sofort gegen die verfassungswidrige und den Nürnberger Kodex verletzende von der Regierung vorgesehene Verpflichtung zur „Covid-19-Impfung“ wehren möchten, empfehlen wir wie folgt vorzugehen.

Wir haben zwei Aufforderungs- bzw. Abmahnschreiben als ersten rechtlichen Schritt vorbereitet. Beide Schreiben sind in italienischer Sprache, da sie auch vor nationalen Behörden Verwendung finden.

AUFFORDERUNGS- bzw. ABMAHNSCHREIBEN Nr. 1

Dieses betrifft die Aufforderung an Ihren Arbeitgeber und/oder die Berufskammer, der Sie angehören, die persönlichen sensiblen Daten (Impfstatus), nicht wie von der Regierung im Gesetzesdekret Nr. 44 vom 1. April 2021 gefordert, weiterzuleiten. Die EU-rechtlichen Bestimmungen sind diesbezüglich eindeutig, und bei Verletzung sind hohe Geldstrafen vorgesehen. Das Schreiben geht auch an den Garanten der Privacy, sowie an den Landeshauptmann der Autonomen Provinz Südtirol.

1.1. Für Angestellte

Bitte den Vordruck mit Ihren Daten sowie der Angabe und Adresse Ihres Arbeitgebers und/oder der Berufskammer, der Sie angehören, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben oder direkt als pdf-File digital unterschreiben und gemeinsam mit einer Kopie Ihres Ausweises an die Empfänger entweder per elektronischem Einschreiben (PEC) oder per Einschreiben mit Rückantwort versenden.

1.2. Für freischaffende bzw. frei niedergelassene Ärzte und Apotheker etc.

Identisch wie unter Punkt 1.1., nur dass es als Empfänger keinen Arbeitgeber gibt.

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AUFFORDERUNGS- bzw. ABMAHNSCHREIBEN Nr. 2

Dieses betrifft die Aufforderung an Ihren Arbeitgeber und/oder die Berufskammer, der Sie angehören, umgehend von der Verletzung des Nürnberger Kodexes (sprich: der Durchführung eines national und international verbotenen Experimentes am Menschen entgegen Ihres Willens auszuüben) abzusehen. In diesem Abmahnschreiben werden rechtliche Schritte auf diversen Ebenen (national, international, verwaltungs-, arbeits- und strafrechtlich) angedroht, für den Fall, dass die von der Regierung mit der Durchführung des Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 44 vom 1. April 2021 nicht umgehend Abstand davon halten. Wir machen darauf aufmerksam, dass sich jeder, der sich an der Ausführung und Durchsetzung dieser grob verfassungswidrigen „Covid-19-Impfpflicht“ beteiligt, nicht nur wegen nationaler strafrechtlicher Vergehen schuldig macht, sondern auch einen klare Verletzung des Nürnberger Kodexes und der weiteren, Experimente am Menschen verbietenden internationalen staatlichen Vereinbarungen, die in Italien den Rang eines Verfassungsgesetzes haben, schuldig machen. In diesem Aufforderungs- und Abmahnschreiben erteilen Sie uns drei Rechtsanwälten, RA DDr. Renate Holzeisen, RA Dr. Linda Corrias und RA Dr. Francesco Scifo die Vollmacht, Sie in dieser Angelegenheit umfassend zu verteidigen, und wählen zu diesem Zweck Ihr Domizil bei mir in der Kanzlei.

2.1. Für Angestellte

Bitte den Vordruck mit Ihren Daten sowie der Angabe und Adresse Ihres Arbeitgebers und/oder der Berufskammer, der sich angehören, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben oder direkt als pdf-File digital unterschreiben und gemeinsam mit einer Kopie Ihres Ausweises an die Empfänger entweder per elektronischem Einschreiben (PEC) oder per Einschreiben mit Rückantwort versenden.

2.2. Für freischaffende bzw. frei niedergelassene Ärzte und Apotheker etc.

Identisch wie unter Punkt 1.1., nur dass es als Empfänger keinen Arbeitgeber gibt.

Das Schreiben geht zur Kenntnis auch an den Landeshauptmann.

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Bitte unbedingt eine Kopie der von Ihnen versandten beiden Aufforderungs- bzw. Abmahnschreiben (1+2) vollständig mit der Kopie Ihres Ausweises und Ihrer Steuernummer auf folgende Pec-Adresse senden: resistenza-attiva@pec.it.

Für etwaige Informationen und Fragen bitte an folgende Email-Adresse wenden: human_experiment_free@protonmail.com