Angebot für Eintritt als Streithelfer

 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich im Sanitätsbereich Tätige als Streithelfer beitreten können.

Aus Deutschland und Österreich (und bald auch aus anderen EU-Ländern) treten derzeit schon eine Unmenge von im Gesundheits- und Pflegebereich Tätige (Ärzte, Krankenpfleger*innen etc.) als Streithelfer der italienischen Kläger in den bereits am Europäischen Gericht mit den Verfahrensnummern T-96/21, T-136/21 und T-165/21 behängenden drei Nichtigkeitsklagen betreffend die von der Europäischen Kommission mit Wirkung für die gesamte EU beschlossene bedingte Zulassung der ersten drei experimentellen Covid-19-Impfstoffe (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Moderna und AstraZeneca jetzt Vaxzevria) bei.

Die im italienischen Sanitätswesen Tätigen, die von der mit Gesetzesdekret Nr. 44 vom 1. April 2021 durch die Regierung eingeführten „Covid-19-Impfpflicht“ betroffen sind, können diesen behängenden Verfahren als Streithelfer beitreten und damit ihre rechtliche Position auch in Italien stärken.

Die Position der Streithelfer beschränkt sich ausschließlich auf die Stützung der analogen Position der italienischen Kläger (Ärzte, Krankenpfleger*innen etc.), die mit RA DDr. Renate Holzeisen die Nichtigkeitsklagen gegen die bedingte Zulassung der experimentellen Substanzen eingereicht haben, und führt daher zu keinen Kosten für die Streithelfer.

Gegen die vierte bereits bedingt zugelassene experimentelle Substanz (Janssen von Johnson und Johnson) wird nächstens eine Nichtigkeitsklage laut Art. 263 AEUV beim EU-Gericht eingebracht, und daher wird es nachfolgend möglich sein, auch dieser Klage als Streithelfer beizutreten.

Die Nichtigkeitsklagen, die es als direkt Betroffener im eigenen Interesse zu stützen gilt, finden Sie hier:

  1. Klage Art. 263 AEUV Comirnaty 16.02.2021- ohne Klägerang abe.pdf

  2. T-165 21 Nichtigkeitsklage AstraZeneca Art. 263 AEUV_o.A.pdf

  3. T-136 21 Nichtigkeitsklage Moderna Art. 263 AEUV ohne Kl agerangabe .pdf


Für den Beitritt als Streithelfer wird eine Prozessvollmacht an die das Verfahren führende Rechtsanwältin benötigt. Sollten Sie Interesse am Beitritt haben, dann bitten wir Sie um ein exaktes Ausfüllen und Unterzeichnen der Prozessvollmacht und Weiterleitung, samt Kopie der Identitätskarte, sowie des dokumentarischen Nachweises der beruflichen Tätigkeit (z.B. Eintragung in die Ärztekammer etc.) bis spätestens 05.05.2021 um 20 Uhr an folgende elektronische Email-Adresse: alleswirdgutwerden@outlook.com


Bitte beachten:

  • Ihre persönlichen Daten müssen auch vollständig und korrekt in dieser Exceltabelle eingetragen und mitgeschickt werden.

  • Wer die Unterlagen nicht pünktlich und korrekt ausgefüllt einreicht, kann als Streithelfer nicht berücksichtigt werden. Alle anderen erhalten bei Zeiten eine Bestätigung per Mail.