Wie verteidige ich mich gegen Test- und Impdruck am Arbeitsplatz?

 
 
 

In diesem Video wird erklärt, was man tun kann, wenn man am Arbeitsplatz unter Druck gesetzt wird, Tests zu machen. Obwohl in diesem Video in erster Linie von Tests gesprochen wird, gilt das gleiche noch mehr für das Impfen.

Wie kann man sich am Arbeitsplatz vor Tests und Impfen schützen?

Das Protokoll sieht Tests am Arbeitsplatz nur vor, wenn es vorher eine COVID-Erkrankung mit symptomatischem Verlauf gegeben hat oder bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz von mehr als 60 Tagen. Doch viele Arbeitgeber drängen ihren Arbeitnehmern die Tests auf. Wie können wir uns hier wehren?


Was tun wenn der Arbeitgeber den Test aufdrängt?

Wir müssen uns weigern, weil dies ein medizinischer Eingriff ist, zu dem man nicht verpflichtet werden kann, nicht einmal von der Ministerialbehörde, geschweige denn von einem privaten Arbeitgeber. Es braucht dafür ein Gesetz, um diesen medizinischen Eingriff durchzuführen – so vorgesehen laut italienischer Verfassung (Art. 32). Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union erlaubt dies nicht, weil für jeden medizinischen Eingriff eine informierte Zustimmung der betroffenen Person nötig ist.

Für den Angestellten lohnt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber heimlich aufzunehmen. Zum Beispiel könnte der Arbeitgeber sagen: „Wenn du den Test nicht machst, bekommst du von mir die Kündigung.“ Das ist Erpressung und kann aufgrund einer Beweislast angezeigt werden! Diese Aufzeichnung kann nur im Falle eines Strafverfahrens benutzt werden.

Vermeiden Sie Konfrontation und reagieren Sie ruhig, aber bestimmt, wenn Sie Ihr Recht einfordern und dankend ablehnen. Niemand hat das Recht zu verlangen, dass sich jemand einem medizinischen Eingriff unterwirft. Der Arbeitgeber kann lediglich eine Empfehlung aussprechen, mehr nicht.

Es wäre wünschenswert, einen Arbeitgeber zum Nachdenken anzuregen so zum Beispiel: Die PCR-Tests sind nachweislich als Mittel zur Diagnose nicht geeignet, wenn z.B. eine bestimmte Anzahl von Zyklen überschritten wird. So sagen diese Tests nichts darüber aus, ob man infiziert ist oder nicht.


Was tun, wenn der zuständige Arzt den Test aufdrängt?

Der Arzt hat hingegen die Kompetenz, dem Personal den PCR-Test zu empfehlen. Es bleibt aber nur eine Empfehlung und der Arbeitnehmer kann sich höflich, aber bestimmt weigern, diesen durchzuführen.

Eigentlich hat ein Arzt nicht die Macht, einen Test durchzusetzen. In der Praxis haben jedoch viele Ärzte, von den Arbeitgebern dazu gedrängt, auf Arbeitnehmer Druck ausgeübt. In manchen Fällen, in denen sich Mitarbeiter geweigert haben, die Tests durchzuführen oder die Maske zu tragen, obwohl sie ein ärztliches Zeugnis für eine Maskenbefreiung hatten, wurde eine gänzliche oder teilweise Arbeitsunfähigkeit erklärt. Hier wird die ärztliche Kompetenz verzerrt, missbraucht und zweckentfremdet.

Ein Arzt kann die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten dann feststellen, wenn eine körperliche Tätigkeit aufgrund eines Unfalles oder Krankheit zu gesundheitlichen Beschwerden führt. Dies garantiert dem Arbeitnehmer einige Arbeitsplatzgarantien.

In unserem Fall wurde diese Prozedur von einigen Ärzten total missbraucht: „Ich erkläre dich als arbeitsunfähig, bis du nicht den Test gemacht hast.“

Theoretisch kann dies ein Arzt machen, aber praktisch handelt es sich hier um einen Missbrauch, der illegal ist und somit angezeigt werden sollte.


Wie kann das angefochten werden?

Der kompetente Arzt ist der örtlichen Gesundheitsbehörde untergeordnet. Im Internen des Sanitätsbetriebs gibt es einen „Unfallverhütungsdienst am Arbeitsplatz“ und besteht aus einer Ärztekommission, welche die Aufgabe hat, die Entscheidung der kompetenten Ärzte zu überprüfen. Innerhalb von 30 Tagen kann der Beschluss des zuständigen Arztes angefochten werden und vor der Kommission für Unfallverhütungsdienst am Arbeitsplatz zur Überprüfung vorgelegt werden.


Was sind die Kosten?

Der Rekurs hat keine Kosten, kann auch ohne Rechtsanwalt beantragt werden, auch wenn viele Klienten den Rechtsbeistand angefragt haben.

Eine professionelle Begleitung ermöglicht auch ein besseres Ergebnis!

Wir (= RA Fusillo) bieten diese Möglichkeit unseren Klienten an. Das Honorar beträgt 180 € + 4% + Mehrwertsteuer. (Anm. RS: Ihr könnt uns auch kontaktieren, dass wir euch mit den RA vor Ort in Verbindung bringen).

Es folgt dann eine Vorladung des Arbeitgebers, bei der es nicht nötig ist anwesend zu sein, da ja der schriftliche Rekurs ausreichend ist. Dies auch um Kosten zu sparen, weil wenn der Rechtsanwalt in ganz Italien zu den Verhandlungen fahren muss, würde das die Kosten noch um ein Vielfaches erhöhen.

Bisher wurden die Rekurse angenommen und wir haben gute Erfahrungen gemacht. U.a. gibt es da einen Rekurs von einer römischen Krankenschwester, die für arbeitsunfähig erklärt wurde, weil sie die Tests nicht machen wollte. Wir haben Recht bekommen bei diesem Unfallverhütungsdienst des Sanitätsbetriebs in Rom, weil der Test nichts mit der Arbeitsfähigkeit zu tun hat.

Wenn man den Rekurs verliert, entstehen ebenfalls keine Kosten!


Falls die Rechtsprechung hier ein negatives Urteil fällt, kann man eine weitere Instanz anstreben?

Ja!

  1. Berufung beim Landesverwaltungsgericht (=TAR) - kann ich weniger empfehlen, weil mit hohen Kosten verbunden.

  2. Die Suspendierung durch den Arbeitgeber kann auf dem Arbeitsgericht angefochten werden.

Wenn der Arbeitgeber mit einem Disziplinarverfahren droht

Es ist vorgekommen, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmer ein Disziplinarmaßnahmen angedroht hat, wenn sie nicht den Test gemacht haben. Das kann von einem Brief über die Vorladung bis hin zur Kündigung reichen.

Hier gelten die Normen des Disziplinarverfahrens, d.h. der Arbeitgeber muss es schriftlich ankündigen. Auf diesen Brief muss man innerhalb 5 Tagen antworten. Es ist eine Einberufung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber vorgesehen, in denen der Arbeitgeber sich verteidigen kann. Natürlich kann ein Rechtsanwalt bei dieser Einberufung dabei. Eine Aufnahme dieses Gesprächs ist auch hier sinnvoll.