Vademecum Impfpflicht 50+

Avvocato Fusillo war mal wieder fleißig und hat ein Vademecum zur Impfpflicht der über 50-Jährigen verfasst. Die hier veröffentlichte Übersetzung kommt von Wir Noi:

1. Für wen gilt die Impfpflicht?

Die mit dem Gesetzesdekret 1/2022 eingeführte neue Verpflichtung gilt für alle Personen 50+ (inklusive die, die es bis zum 15. Juni 2022 vollenden werden) und ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Italienischen Republik haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wer kann, sollte daher seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen, um sich der Verpflichtung zu entziehen (siehe Strategie A).

Die Punkte 2 bis 5 des Vademecums sind ab dem 30. April 2022 nicht mehr relevant.

6. Wie läuft das Sanktionsverfahren (100 Euro Bußgeld) ab?

Die neue Regelung sieht eine Geldstrafe von 100 € für ungeimpfte Personen 50+. Es handelt sich um eine verwaltungsrechtliche Sanktion, nicht eine Straftat, die im Strafregister eingetragen wird.

Das Finanzamt nutzt die Datenbank der Gesundheitskarten, um zu überprüfen, wer geimpft ist und wer nicht. Wir erinnern daher alle daran, die Zustimmung zum Datenschutz der elektronischen Gesundheitskarte zu verweigern. Dies ist ein zusätzlicher Einwand, da ein unrechtmäßiger Zugang zu Datenbanken als Verletzung des Rechts auf Privatsphäre gebrandmarkt werden könnte, auch wenn die Bestimmung besagt, dass die Steuerbehörde zum Zugriff auf die Datenbank berechtigt ist. Es gibt jedoch übergeordnete Rechtsvorschriften der EU über den Schutz personenbezogener Daten (GDPR).

  • Das Finanzamt schickt allen nicht geimpften Personen eine Aufforderung, innerhalb von zehn Tagen ihre örtliche Gesundheitsbehörde und das Finanzamt über die Gründe für die Nicht-Impfung zu informieren. Eine Antwort ist nicht erforderlich. Geht keine Antwort ein, wird das Verfahren für die Ausstellung der Belastungsanzeige fortgesetzt.

  • Eine Musterantwort ist hier verfügbar (Dokumentversion aktualisiert am 5. April 2022, wurde auch im Kanal hier veröffentlicht). Diese Antwort gilt für diejenigen, die die Impfpflicht aus prinzipiellen Gründen anfechten wollen.

  • Diejenigen, die Gründe für eine Befreiung von der Verpflichtung haben, können stattdessen das hier verfügbare Formular verwenden. https://www.difendersiora.it/documenti/risposta-over-50-con-motivi 

Das Verfahren erfordert, dass das Schreiben auch der Agenzia delle Entrate Riscossione über das Portal www.agenziaentrateriscossione.gov.it übermittelt wird. Dies ist natürlich eine unzulässige Forderung, da niemand gezwungen ist, einen Internetanschluss zu haben und zu wissen, wie man einen Computer benutzt. Daher kann das Schreiben auch per PEC oder per Einschreiben versandt werden, wie in der Vorlage angegeben. Auch weil die Nutzung des Portals eine Übermittlung von Daten an die Agenzia delle Entrate Riscossione impliziert, die weder nützlich noch angemessen ist. Die Verwaltung kann sich nicht weigern, regelmäßig per Post oder Einschreiben übermittelte Mitteilungen zu berücksichtigen. Im Gegenteil, es geht darum, Millionen von Briefen zu verschicken, damit sie in Schwierigkeiten geraten.

  • Zu diesem Zeitpunkt hat das Finanzamt 180 Tage Zeit, um Personen über 50 Jahren, die der Impfpflicht nicht nachkommen, eine Belastungsanzeige (ähnlich einer Steuerrechnung) mit einer Geldstrafe von 100 € zuzustellen. Gegen den Bescheid kann innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt des Bescheids beim Friedensrichter des Wohnortes Widerspruch eingelegt werden.

  • Da es sich um ein Bußgeld von weniger als 1.100 EUR handelt, ist die technische Verteidigung durch einen Anwalt nicht erforderlich, und es ist möglich, sich selbst zu verteidigen.

  • Sobald die ersten Bußgeldbescheide eingehen, werden wir Berufungsmöglichkeiten beim Friedensrichter veröffentlichen.

  • Es ist wichtig zu betonen, dass das Ausbleiben einer Antwort auf die erste Mitteilung keinen Einfluss auf das Verfahren vor dem Friedensrichter hat, in denen alle Gründe für die Rechtswidrigkeit der Impfpflicht dargelegt werden können.

Link zum Vademecum auf der Website von Avv. Fusillo


 
 

Zusammenfassung zum Video Multa over 50 - Cosa fare

Avv. Fusillo beginnt damit, dass diese Geldstrafe einen sehr gefährlichen Grundsatz bestätigt, nämlich dass wir nicht mehr Eigentümer unseres Körpers sind, heute sind es 100 Euro, morgen können es 1.000 oder 10.000 sein, wenn wir die Befehle der Herrscher nicht ausführen, deshalb müssen wir uns dagegen wehren!

Die Vorgehensweise:

Zunächst kommt ein Einschreiben (nicht ein Bußgeld) von der Agentur der Einnahmen an alle nicht geimpften, die "50 Jahre bis zum 15. Juni 2022 werden, dieses Einschreiben muss abgeholt werden, es steht geschrieben, dass, falls Sie noch nicht geimpft sind, dies bis zum Stichtag nachholen oder etwaige Ausnahmen mitteilen müssen.

In diesem Zusammenhang gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich nicht auf die Aufforderung zu reagieren (da sie nicht obligatorisch ist und nach Ansicht einiger Juristen dadurch vermieden wird, die Tatsache zu bestätigen, dass man nicht geimpft ist) oder Sie können antworten, was laut Rechtsanwalt Fusillo die beste Möglichkeit ist, um sich zu wehren und sie mit Unterlagen zu überschwemmen, indem Sie dem Schreiben zusätzlich auch noch dieses Formular beifügen.


Zusammenfassung der beiden Fusillo-Videos bezüglich seinem Zugang zur Strafe 50+

Das ist kein Rekurs, sondern eine Warnung, dass die Regierung gegen das Gesetz verstößt und dass wir strafrechtliche Schritte einleiten könnten.

ACHTUNG: all jene, die gültige ärztliche Atteste oder andere triftige Gründe haben, um den Pieks nicht durchzuführen, sollten sowohl die Atteste als auch dieses Formular beilegen.

Innerhalb von 180 Tagen kommt dann das Einschreiben mit dem Bußgeldbescheid in Form einer Steuerrechnung. ACHTUNG! Um den eigentlichen Rekurs einzureichen, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt handeln!

  • Die Berufung muss beim Friedensrichter der eigenen Stadt eingereicht werden. Der Leitfaden für die Durchführung des Rekursverfahrens wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht; der Rekurs kann auch dann eingereicht werden, falls auf den ersten Einschreibebrief keine Antwort gegeben wurde.

  • Sollte der Bußgeldbescheid mehr als 180 Tage nach Eingang des ersten Einschreibens eingehen, ist die Frist abgelaufen und der Einspruch leicht zu gewinnen.

  • In einem früheren Video wurde gesagt, man solle die Daten in der eigenen Gesundheitsakte unkenntlich machen und die Zustimmung zum Datenschutz verweigern, denn wenn man den Zugang verweigert, ist es einfacher, den Bußgeldbescheid anzufechten.