Verkauf von FFP2-Kindermasken in Apotheken verboten
04.04.2021 - reitschuster.de
Die Maskenpflicht kennt keine Grenzen. Selbst die Kleinsten werden zunehmend gezwungen, Mund und Nase Corona-konform zu bedecken. Die Nachfrage nach Kindermasken stieg vor allem im Zuge der umstrittenen Öffnung von Schulen und Kitas an. Brisant: Immer mehr Apotheken preisen zwischenzeitlich sogar FFP2-Masken in Kindergröße an.
Doch dies stößt nicht überall auf Akzeptanz. Gerade verbot die rheinland-pfälzische Gewerbeaufsicht einigen Apotheken den Verkauf sowie die unentgeltliche Abgabe gegen Bezugsscheine. Wer dagegen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Die Behörde beruft sich auf die fehlende Rechtsbasis in Europa: „Die Vorschriften für FFP2-Schutzmasken (insbesondere die DIN EN 149) regeln die Anforderungen für persönliche Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz und gelten deshalb nur für Erwachsene“, moniert die Aufsicht, „die Prüfparameter können nicht einfach auf Kinder übertragen werden.“
So gebe es keine Vorschrift, welcher Atemwiderstand für Kinder geeignet sei. Auf den Kinder-FFP2-Masken und deren Verpackung ist zwar angegeben, dass sie der Norm DIN EN 149 ‚Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung‘ entsprechen. Zwischenzeitlich wurden aber bereits Prüfzertifikate für Kinderschutzmasken von der auf der Schutzmaske angegebenen akkreditierten Stelle zurückgenommen, argumentiert die Marktüberwachungsbehörde.
Für sie ist nicht nachvollziehbar, welche Soll-Parameter der Prüfung zugrunde gelegt wurden. „FFP2-Schutzmasken für Kinder sind wegen des Fehlens einer Rechtsgrundlage in der EU grundsätzlich nicht verkehrsfähig und dürfen deshalb nicht mehr in der Apotheke verkauft bzw. abgegeben werden“, lautet daher ihr Urteil. Die auf dem Markt befindlichen Produkte seien keine konformen FFP2-Masken.
Kinderärzte üben Kritik
Die Aufsicht spricht sich daher dafür aus, den Lieferanten die Masken zurückzugeben. Zudem sollen die Apotheken neben den Kontaktdaten auch die Zahl der eingekauften und bereits verkauften Produkte nennen. Dafür haben sie Zeit bis Mitte April.
Auch Kinderärzte sehen die schnabelförmigen Halbmasken kritisch. Die Fachmediziner der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ) empfehlen in einer gemeinsamen Stellungnahme das Tragen einer OP-Maske als probates Mittel. Daneben sollten Kinder immer die Chance haben, die Masken abzusetzen und Tragepausen einzulegen.
Dies deckt sich mit den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, nach der Kinder und Jugendliche einen besonders strengen Schutz vor den Belastungen genießen, die das Tragen einer Maske mit sich bringt. Laut dem Hanauer Rechtsanwalt Holger Fischer lässt es das Jugendarbeitsschutzgesetz gar nicht zu, dass Kinder Masken tragen.
Doch im offensichtlichen Widerspruch zu diesen Vorschriften, so Fischer, erließen die Bundesländer im Zuge der Coronakrise Verordnungen, die auf die Aspekte der Gefährdung der Gesunderhaltung der jungen Menschen durch die Masken keine Rücksicht nehmen. Bleibt abzuwarten, wie lange dieser Ausnahmezustand im Widerspruch zum europäischen Recht aufrechterhalten werden kann.