Sensationsmeldung aus Wien: Verfassungsgerichtshof kippt Lockdownpolitik

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat wegen mangelnder Rechtfertigung / Dokumentation der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit folgende Bestimmungen als verfassungswidrig erkannt

  1. Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen

  2. Beschränkungen betreffend dem Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)

  3. Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)

  4. Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)

Dieses Urteil führt zu konkreten Möglichkeiten für alle Unternehmer Österreichs, Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich zu stellen. #honkforhope​ wird gemeinsam mit den Anwälten für Grundrechte diesbezüglich eine Info-Servicestelle als Erstberatung für das konkrete Vorgehen einrichten.

Großes Danke an die Anwälte für Grundrechte: https://www.afa-zone.at


Hier das Video von Hallelujah TV Österreich